Vgl. Berufungsleitfaden „3.3.2 Anwesenheitspflicht“
Es besteht eine Teilnahme- und Abstimmungspflicht der Mitglieder gemäß § 30 Abs. 3 GrO (Grundordnung der FAU).
Vgl. Berufungsleitfaden „3.3.2 Anwesenheitspflicht“
Es besteht eine Teilnahme- und Abstimmungspflicht der Mitglieder gemäß § 30 Abs. 3 GrO (Grundordnung der FAU).