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Korruptionsbekämpfung

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Korruptionsbekämpfung

Korruptionsbekämpfung

Weitere Informationen

  • Beschaffungswesen
  • Drittmittelrichtlinien

In Bereichen, in denen ein Außenstehender durch das Verhalten eines Beschäftigten oder durch eine von diesem getroffene Entscheidung einen materiellen oder immateriellen Vorteil erlangen kann, besteht die Möglichkeit, dass versucht wird, dieses Verhalten zu beeinflussen.

Um der Gefahr der Korruption wirkungsvoll zu begegnen, hat die Bayerische Staatsregierung die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (siehe Dokumentenauszug unten) erlassen.

Bitte weisen Sie die Beschäftigten in Ihrem Bereich auch auf das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken (siehe Merkblatt über das Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern ) hin. Lediglich geringwertige Aufmerksamkeiten dürfen ohne Genehmigung im Einzelfall angenommen werden. Der Begriff „geringwertig“ ist wegen einer evtl. falschen Signalwirkung im Hinblick auf effektive Korruptionsprävention eng auszulegen.

Dokumente zum Thema Korruptionsbekämpfung

Korruptionsbekämpfung
Korruptionsbekämpfungsrichtlinie der Bayerischen Staatsregierung 20210413.pdf
Korruptionsbekämpfungsrichtlinie Anlagen 20180516.pdf
Korruptionsbekämpfungsrichtlinie Leitfaden 20180516.pdf
Korruptionsbekämpfungsrichtlinie Verhaltenskodex 20180516.pdf
Liste Vollzug der Korruptionsbekämpfungsrichtlinie 20210601.pdf
Rundschreiben Korruptionsbekämpfungsrichtlinie 20210609.pdf

Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge

Jürgen Hubert

Jürgen Hubert, RR

Sachgebietsleiter
Wöhrmühle 2
91056 Erlangen
  • Telefon: +49 9131 85-70898
  • Mobil: 0173 5213418
  • E-Mail: juergen.hubert@fau.de
  • Webseite: http://fau.info/innenrevision
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