Korruptionsbekämpfung
Korruptionsbekämpfung
In Bereichen, in denen ein Außenstehender durch das Verhalten eines Beschäftigten oder durch eine von diesem getroffene Entscheidung einen materiellen oder immateriellen Vorteil erlangen kann, besteht die Möglichkeit, dass versucht wird, dieses Verhalten zu beeinflussen.
Um der Gefahr der Korruption wirkungsvoll zu begegnen, hat die Bayerische Staatsregierung die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (siehe Dokumentenauszug unten) erlassen.
Bitte weisen Sie die Beschäftigten in Ihrem Bereich auch auf das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken (siehe Merkblatt über das Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern ) hin. Lediglich geringwertige Aufmerksamkeiten dürfen ohne Genehmigung im Einzelfall angenommen werden. Der Begriff „geringwertig“ ist wegen einer evtl. falschen Signalwirkung im Hinblick auf effektive Korruptionsprävention eng auszulegen.
Dokumente zum Thema Korruptionsbekämpfung
Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge

Jürgen Hubert, RR
91056 Erlangen
- Telefon: +49 9131 85-70898
- Mobil: 0173 5213418
- E-Mail: juergen.hubert@fau.de
- Webseite: http://fau.info/innenrevision