Studienzuschüsse
Studienzuschüsse
Zur Verbesserung der Studienbedingungen stellt der Haushaltsgesetzgeber nach Abschaffung der Studienbeiträge jährlich etwa 22 Mio. Euro an sogenannten Studienzuschüssen bereit.
Über die Verwendung dieser Mittel, die ausschließlich für die Verbesserung der Studienbedingungen verwendet werden dürfen, entscheiden die Studierenden mit. Die 28 an der FAU bestehenden Fakultäts(unter)ausschüsse bzw. das Zentrale Gremium zur Verwendung der Studienzuschüsse (ZGS) sind daher auch paritätisch mit Studierenden besetzt.
Neben Sachausgaben (z.B. Lerninseln, Lehrmaterial, verbesserte IT-Ausstattung etc.) werden damit auch eine Vielzahl von Beschäftigungsverhältnissen finanziert – von der studentischen Hilfskraft bis hin zur Lehrprofessur –, die zu einer Verbesserung der Lehre und zur Verbesserung des Studierendenservice beitragen.
Bitte beachten Sie bei der Beantragung der Mittel den Zeitplan und verwenden Sie die unten stehenden Formulare.
Zeitplan, Antragsformulare und Handreichung
Zeitplan |
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Übersicht Zeitplan Verfahren-Studienzuschussmittel 20200929.pdf |
Fakultäten |
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Antrag der Fakultät auf Zuweisung von Studienzuschüssen 20200811.doc |
Handreichung |
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Handreichung Studienzuschüsse 6. Auflage.pdf |
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014 und weiterer Gesetze mit dem Ziel der Finanzierung von Bildungsausgaben (Haushaltsänderungsgesetz 2013/2014 – Bildungsfinanzierungsgesetz)
- Satzung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zur Verwendung der Studienzuschüsse
Kontakt

Dorothee Heider
Abteilung H - Haushalt
Referat H1 - Sachhaushalt
91054 Erlangen
- Telefon: +49 9131 8526769
- E-Mail: dorothee.heider@fau.de

David Dietz
Abteilung H - Haushalt
Referat H1 - Sachhaushalt
91054 Erlangen
- Telefon: +49 9131 85-70247
- E-Mail: david.dietz@fau.de