Aufbau von Erasmus Kooperationen
Aufbau von ERASMUS-Kooperationen
An dieser Stelle stellt die Stabstelle S-International – Internationale Angelegenheiten die Schritte zusammen, die FAU Dozenten beim Abschluss eines neuen Erasmus-Kooperationsvertrages beachten sollen. Die nachfolgenden Informationen gelten sowohl für die KA103 Linie (Programmländer) als auch für die KA107 Linie (Partnerländer) des Erasmus-Programms.
Sobald die künftige Partnerhochschule (durch eigene Kontakte, Treffen auf Symposien, Empfehlungen von Kollegen, etc.) identifiziert ist, besprechen die involvierten FAU Dozenten mit Ihren Kollegen im Fachbereich an der ausländischen Hochschule folgende Themen:
- Beginn-Jahr und Dauer des Kooperationsvertrages
- Anzahl und Niveau der auszutauschenden Studierenden
- Unterrichtssprache, Semesterzeiten und Kurskatalog
- Sprachliche und fachliche Eignung der Studierenden, nur Studium oder auch Abschlussarbeiten
- Dozentenmobilität
Die FAU-Dozenten sollten das Vorhaben rechtzeitig im eigenem Department absprechen, sich das Einverständnis der Department-Leitung einholen sowie insbesondere den/die aktuelle(-n) Erasmus Fachkoordinator(-in) des Departments bei der weiteren Planung miteinbeziehen.
Nachdem die fachlichen Eckdaten stehen, ist an der FAU die Stabstelle-International – Internationale Angelegenheiten zu kontaktieren. Bei Programmländern ist Frau Boryana Klinkova und bei Partnerländern Frau Bianca Köndgen die zuständige Ansprechpartnerin. Dozenten der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie und der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) schalten bitte auch das entsprechende Internationale Büro an der Fakultät mit ein. S-International übersendet dem/-r Dozenten/-in einen so genannten „Internen Antrag zum Abschluss eines Erasmus-Vertrages“ (Vorlagen in Deutsch und Englisch), welchen der/die Dozent/-in ausgefüllt und unterschrieben (Achtung: zwei Unterschriften nötig, siehe Legende im Formular) dem S-International zurücksendet.
S-International erstellt auf Basis des Antrags einen Vertragsentwurf (entweder auf die bereits erhaltene Partner-Vorlage oder auf die FAU Vorlage) und schickt diesen selbstständig der künftigen Partnerhochschule zur Vervollständigung/Korrektur zu. Sobald auf beide Seiten alle Feinheiten geklärt sind, wird der Vertrag unterschrieben. An der FAU unterschreibt alle Verträge Frau Bianca Köndgen in ihrer Funktion als Erasmus-Hochschulkoordinatorin. Ab dann gilt der Vertrag als aktiv, wird von S-International allen involvierten FAU Dozenten per E-Mail für ihre Akten zugeschickt und auf den eigenen Internetseiten ausgewiesen. Es wird empfohlen, dass auch auf den eigenen Internetseiten des Fachbereichs entsprechend auf die neue Kooperation verwiesen wird.
Wenn Partnerschaftsgesuche von ausländischen Hochschulen in S-International ankommen, werden diese an geeignete FAU-Fachbereiche mit der Bitte um Prüfung und Rückmeldung weitergeleitet. S-International schickt danach entsprechend Absage/Zusage an die jeweilige ausländische Hochschule.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Programmlinie KA107 für Partnerländer keine freie Länder- und Department-Wahl möglich ist, sondern nur für die Länder und Fachbereiche, in denen die aktuell gültigen FAU-Anträge erfolgreich waren.
Establishing Erasmus cooperations
International Affairs has put together all the information that FAU lecturers should consider when signing a new Erasmus cooperation agreement. The information below applies to both the KA103 funding line (programme countries) as well as the KA107 funding line (partner countries) of the Erasmus programme.
- Start (year) and duration of the cooperation agreement
- Number and level of students to be exchanged
- Teaching language, semester dates and course catalogue
- Language requirements and academic requirements for students, only for study or also for final theses
- Teaching mobility
FAU lecturers should discuss the plans in their department in good time, seek approval from the head of department and involve the current Erasmus coordinator of the department during further planning.
If International Affairs receives a request for a partnership from a foreign university, it forwards it to the appropriate department at FAU with the request to check it and provide feedback. International Affairs then informs the foreign university of whether their request has been accepted or declined.
Please note that countries or departments cannot be freely selected in the context of programme funding line KA107 for partner countries, exchanges are only possible in those countries and departments where currently valid FAU applications have been accepted.