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Aufbau von Erasmus Kooperationen

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Aufbau von Erasmus Kooperationen

Aufbau von Erasmus-Kooperationen

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Kontakt

Bianca Köndgen, M.A.

ERASMUS Partnerländer und Programmländer: Erstberatung Dozentenmobilität STA und Mitarbeitermobilität STT
  • Telefon: +49 9131 85-65166
  • Mobil: 01621030554
  • E-Mail: mobility@fau.de

Sprechzeiten

Dienstag: 13-16 Uhr, Donnerstag: 9 bis 12 Uhr

Boryana Klinkova, M.A.

ERASMUS Hochschulverträge
  • Telefon: +49 9131 85-65169
  • Mobil: 01744997919
  • E-Mail: mobility@fau.de

Sprechzeiten

Dienstag: 13-16 Uhr, Donnerstag: 9 bis 12 Uhr

An dieser Stelle stellt die Stabstelle S-International – Internationale Angelegenheiten die Schritte zusammen, die FAU Dozenten beim Abschluss eines neuen Erasmus-Kooperationsvertrages beachten sollen. Die nachfolgenden Informationen gelten sowohl für die KA103 Linie (Programmländer) als auch für die KA107 Linie (Partnerländer) des Erasmus-Programms.

Schritt 1

Sobald die künftige Partnerhochschule (durch eigene Kontakte, Treffen auf Symposien, Empfehlungen von Kollegen, etc.) identifiziert ist, besprechen die involvierten FAU Dozenten mit Ihren Kollegen im Fachbereich an der ausländischen Hochschule folgende Themen:

  • Beginn-Jahr und Dauer des Kooperationsvertrages
  • Anzahl und Niveau der auszutauschenden Studierenden
  • Unterrichtssprache, Semesterzeiten und Kurskatalog
  • Sprachliche und fachliche Eignung der Studierenden, nur Studium oder auch Abschlussarbeiten
  • Dozentenmobilität

Die FAU-Dozenten sollten das Vorhaben rechtzeitig im eigenem Department absprechen, sich das Einverständnis der Department-Leitung einholen sowie insbesondere den/die aktuelle(-n) Erasmus Fachkoordinator(-in) des Departments bei der weiteren Planung miteinbeziehen.


Musteranfrage Verträge potentielle-ERASMUS+Partner.pdf 77 KB

Schritt 2

Nachdem die fachlichen Eckdaten stehen, ist an der FAU die Stabstelle-International – Internationale Angelegenheiten zu kontaktieren. Bei Programmländern ist Frau Boryana Klinkova und bei Partnerländern Frau Bianca Köndgen die zuständige Ansprechpartnerin. Dozenten der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie und der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) schalten bitte auch das entsprechende Internationale Büro an der Fakultät mit ein. S-International übersendet dem/-r Dozenten/-in einen so genannten „Internen Antrag zum Abschluss eines Erasmus-Vertrages“ (Vorlagen in Deutsch und Englisch), welchen der/die Dozent/-in ausgefüllt und unterschrieben (Achtung: zwei Unterschriften nötig, siehe Legende im Formular) dem S-International zurücksendet.

Interner ERASMUS Antrag EN.pdf 208 KB Interner ERASMUS Antrag.pdf 221 KB

Schritt 3

S-International erstellt auf Basis des Antrags einen Vertragsentwurf (entweder auf die bereits erhaltene Partner-Vorlage oder auf die FAU Vorlage) und schickt diesen selbstständig der künftigen Partnerhochschule zur Vervollständigung/Korrektur zu. Sobald auf beide Seiten alle Feinheiten geklärt sind, wird der Vertrag unterschrieben. An der FAU unterschreibt alle Verträge Frau Bianca Köndgen in ihrer Funktion als Erasmus-Hochschulkoordinatorin. Ab dann gilt der Vertrag als aktiv, wird von S-International allen involvierten FAU Dozenten per E-Mail für ihre Akten zugeschickt und auf den eigenen Internetseiten ausgewiesen. Es wird empfohlen, dass auch auf den eigenen Internetseiten des Fachbereichs entsprechend auf die neue Kooperation verwiesen wird.

Wenn Partnerschaftsgesuche von ausländischen Hochschulen in S-International ankommen, werden diese an geeignete FAU-Fachbereiche mit der Bitte um Prüfung und Rückmeldung weitergeleitet. S-International schickt danach entsprechend Absage/Zusage an die jeweilige ausländische Hochschule.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Programmlinie KA107 für Partnerländer keine freie Länder- und Department-Wahl möglich ist, sondern nur für die Länder und Fachbereiche, in denen die aktuell gültigen FAU-Anträge erfolgreich waren.




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