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Studienprogrammentwicklung

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Studienprogrammentwicklung

Entwicklung von Studiengängen

Sie haben eine Idee für ein neues Studienangebot oder haben vor, einen bestehenden Studiengang weiterzuentwickeln? Im Referat L 1 finden Sie dazu die richtigen Ansprechpersonen und Informationen.

Kontakt

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Referat L 1

Bei Fragen rund um die Studiengangsentwicklung stehen Ihnen Sylvia Derra, Dr. Gabriele Abraham und Dr. Kim Vanselow zur Verfügung.

Frau Abraham und Herr Vanselow begleiten und koordinieren den Einrichtungsprozess im Bachelor- und Masterbereich auf dezentraler und zentraler Ebene.

Dr. Kim Vanselow

Dr. habil. Kim Vanselow

  • Telefon: +49 9131 85-70858
  • Mobil: 01745810130
  • E-Mail: kim.vanselow@fau.de
Dr. Gabriele Abraham

Dr. Gabriele Abraham

  • Telefon: +49 9131 85-70859
  • Mobil: +491745394763
  • E-Mail: gabriele.abraham@fau.de

Frau Derra begleitet, in Zusammenarbeit mit dem WTT, die Konzeptionierung und Einrichtung von Studiengängen im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung und bei berufsbegleitenden Angeboten sowie im Bereich „Sonstige Studien“.

Sylvia Derra

Sylvia Derra, M.A.

  • Telefon: +49 9131 85-70860
  • Mobil: 015234676965
  • E-Mail: sylvia.derra@fau.de

Silke Bergmann berät die Studiengangsverantwortlichen hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen bei der Einrichtung von Studiengängen und arbeitet nach Bedarf entsprechend der fachlichen Vorgaben der Fakultäten angepasste Prüfungsordnungen aus.

Silke Bergmann

Silke Bergmann, ORRin

Leitung
  • Telefon: +49 9131 85-70850
  • Mobil: +4916095547705
  • E-Mail: silke.bergmann@fau.de

Unser Angebot richtet sich an Fakultäten, Studiengangsverantwortliche sowie Professorinnen und Professoren, die mit der Neueinrichtung oder Weiterentwicklung von Studiengängen befasst sind.

Studierende, die Fragen zu Studiengangsentwicklungen, Abläufen, Bewerbungsverfahren etc. haben, wenden sich bitte direkt an die Allgemeine Studienberatung (IBZ).

Grundlegendes zur Gestaltung von Studiengängen

Grundlegende Informationen:

  • Eckpunktepapier zur Gestaltung modularisierter Studiengänge an der FAU
  • Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)
  • Verordnung zur Regelung der Studienakkreditierung nach dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag (Bayerische Studienakkreditierungsverordnung – BayStudAkkV)
  • Leitfaden zur Internationalisierung und Digitalisierung der Lehrkultur

Weiterführende Informationen:

  • Bologna-Prozess (Webauftritt der KMK)
  • Der Bologna-Prozess – die Europäische Studienreform (Webauftritt des BMBF)
  • Die Entwicklung von den Anfängen bis heute (Webauftritt des BMBF)
  • Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
  • Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK)
  • Beschlüsse und Handreichungen des Akkreditierungsrates
  • ECTS Users‘ Guide der Europäischen Kommission

Einrichtung eines neuen Studiengangs

„Von der Idee zum Studiengang“ – unter diesem Motto findet die Beratung und Unterstützung aller an der Studienprogrammentwicklung Beteiligten durch das Referat L 1 statt. Gemeinsam finden wir heraus, welche Angebotsform für Ihre Studienidee die richtige ist; wir beraten Sie, welche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind (siehe Eckpunktepapier) und welche Uni-Gremien durchlaufen werden müssen. Auch bei der Erstellung der Antragsunterlagen sind wir gerne behilflich.

Die Abläufe bei der Einrichtung eines neuen Studienganges sind in den Zeitplänen dargestellt. Zudem haben wir umfangreiche Informationen zu den notwendigen Antragsunterlagen sowie weitere Arbeitshilfen für Sie zusammengestellt.

Zeitpläne

Die Einrichtung eines neuen Studiengangs an der FAU gliedert sich in zwei Verfahrensschritte: den dezentralen und den zentralen Prozess. Der dezentrale Prozess findet auf Fakultäts- bzw. Fachbereichsebene statt und berücksichtigt die spezifischen Gremienstrukturen und Zuständigkeiten an den einzelnen Fakultäten und Fachbereichen. Ansprechpersonen hierfür sind die jeweiligen Q-Koordinatorinnen und Q-Koordinatoren.
Der sich anschließende universitätsweit einheitliche zentrale Prozess beginnt mit der Vorstellung des neuen Studiengangs in der Uni-LuSt und endet bei einem positiven Verlauf mit der förmlichen Einrichtung des Studiengangs. Parallel dazu läuft die Erstellung einer Prüfungsordnung.
Informationen zum Ablauf des zentralen Prozesses finden Sie nachfolgend in unseren Zeitplänen zur Studiengangseinrichtung. Die Planung des Gremienlaufs für die zugehörige PO-Erstellung erfolgt individuell in Absprache zwischen L 1 und den Studiengangsverantwortlichen und/oder Q-Koordinatoren.
  • Einrichtung eines Studiengangs zum Sommersemester 2024
  • Einrichtung eines Studiengangs zum Wintersemester 2024/25
  • Einrichtung eines Studiengangs zum Sommersemester 2025

Übersicht über die Antragsunterlagen

Für die Einrichtung eines neuen Studiengangs benötigen Sie die nachfolgend aufgeführten Antragsunterlagen, die im Rahmen des jeweiligen dezentralen Einrichtungsprozesses bereits bei der Behandlung der Studiengänge in den Gremien auf Fakultäts- und Fachbereichsebene verwendet werden. Im zentralen Prozess durchlaufen die Antragsunterlagen dann die zentrale Kommission für Lehre und Studium (Uni-LuSt), den Senat sowie den Universitätsrat.
  1. Einrichtungsantrag
  2. Studienverlaufsplan, ggf. mit Lehrimportzusagen
  3. Modulhandbuch  bzw. Modulliste
  4. ggf. Eignungsfeststellungsverfahren / Qualifikationsfeststellungsverfahren / Sondereignungsfeststellungsprüfung
  5. Diploma Supplement
  6. Positionierung zum Studiengangsportfolio der Fakultät
  7. Studiengangsmatrix
  8. Studentisches Votum zum geplanten Studiengang
  9. Curricularwertberechnung (Unterstützung bei der Erstellung durch S-PLAN)
    bzw. bei weiterbildenden und berufsbegleitenden Studiengängen:
    a) Finanzierungsplan (Unterstützung durch WTT) und
    b) Bedarfsanalyse (durch Studiengang)
  10. Kurzpräsentation für Universitätsgremien (Powerpoint-Vorlage)

Einrichtungsantrag

Der Einrichtungsantrag stellt das „Herzstück“ des gesamten Einrichtungsprozesses dar. Hier werden alle grundlegenden Informationen zum geplanten Studiengang zusammengetragen, was einen schnellen Überblick über die Rahmendaten ermöglicht.
  • Antrag zur Einrichtung eines Bachelor-Studiengangs
  • Antrag zur Einrichtung eines Master-Studiengangs

Die beim Antrag auf Einrichtung neuer Studiengänge u. a. zu beachtenden Punkte finden sich im Ministeriumsschreiben zum Vollzug der Anzeigepflicht vom 12.10.2020.

Studienverlaufsplan

Der Studienverlaufsplan stellt einen idealtypischen Verlauf des Studiums dar und dient zugleich als Nachweis der Studierbarkeit des Studiengangs. In der Regel wird ein Studiengang für ein Studium in Vollzeit konzipiert und oft zugleich als Teilzeitstudium angeboten, wobei es sich bei einem Teilzeitstudium um eine zeitliche Variante des Vollzeitstudiums handelt. Ein Teilzeitstudiengang muss ebenfalls als Studiengang eingerichtet werden und durchläuft daher alle üblichen Verfahrensschritte.
  • Vorlage für einen Studienverlaufsplan für Bachelorstudiengänge in Vollzeit bzw. in Teilzeit
  • Vorlage für einen Studienverlaufsplan für Masterstudiengänge in Vollzeit bzw. in Teilzeit
  • bei importierten Modulen: eine Importzusage als Anhang zum Studienverlaufsplan
  • sofern das Modulhandbuch noch nicht komplett vorliegt: Modulliste

Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise zu diesen Themen in unserem Eckpunktepapier.
Unsere Auflistung möglicher Prüfungsformen bietet zugleich Empfehlungen für die jeweiligen Übersetzungen ins Englische.
Auch die Leitfäden zur Internationalisierung und Digitalisierung der Lehrkultur liefern interessante Aspekte für die Gestaltung.

Auf der Seite „Rechtsangelegenheiten“ finden Sie neben dem Leitfaden zur Anerkennung von Qualifikationen, Studien- und Prüfungsleistungen auch andere hilfreiche Hinweise zu rechtlichen Fragen aus dem Bereich Lehre.

Modulhandbuch

Das Modulhandbuch besteht aus den Beschreibungen aller Module eines Studienganges. Muster für Modulbeschreibungen finden Sie hier:
  • Mustermodulbeschreibung
  • Mustermodulbeschreibung (englisch)
  • Mustermodulbeschreibung Bachelorarbeit
  • Mustermodulbeschreibung Masterarbeit
  • Modulliste (sofern das Modulhandbuch noch nicht komplett vorliegt)
  • Merkblatt zur Regelung der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen
  • Anleitung zur Erzeugung eines Modulhandbuchs in campo

Informationen zur Formulierung kompetenzorientierter Lernziele auf Modulebene erhalten Sie im gleichnamigen Leitfaden des FBZHL.
In einem weiteren Leitfaden bietet das FBZHL Unterstützung beim kompetenzorientierten Prüfen.
Sehr informativ sind die Seiten des HRK Projekts nexus zu Fragen der Anerkennung von Kompetenzen.
Unsere Auflistung möglicher Prüfungsformen bietet zugleich Empfehlungen für die jeweiligen Übersetzungen ins Englische.
Auch die Leitfäden zur Internationalisierung und Digitalisierung der Lehrkultur liefern interessante Aspekte für die Gestaltung.
Auf der Seite „Rechtsangelegenheiten“ finden Sie neben einem Vermerk zu Prüfungen in Form des Antwort-Wahl-Verfahrens auch andere hilfreiche Hinweise zu rechtlichen Fragen aus dem Bereich Lehre.
Bitte beachten Sie zudem die entsprechenden Hinweise zu diesen Themen in unserem Eckpunktepapier.

Diploma Supplement

Als Zusatzdokument dient das Diploma Supplement dazu, die Originalurkunde und/oder das Originalzeugnis durch allgemein verständliche Informationen zu erläutern und Transparenz zu schaffen. Es enthält unter anderem Erläuterungen zur Hochschule, zum Studiengang, zur erreichten Qualifikation und zum Notensystem.
Bei der Entwicklung eines Studiengangs ist Punkt 4.2 („Lernergebnisse“) des Diploma Supplements von besonderer Wichtigkeit. Eine Vorlage, Erläuterungen und weitere Informationen zum Thema sind hier zu finden:
  • Vorlage zur Erstellung eines Diploma Supplements (deutsch / englisch).
    [Zum Ausfüllen des Formulars im Menüpunkt „Ansicht“ bitte „Dokument bearbeiten“ auswählen.]
  • Erläuterungen und Ausfüllhinweise (Explanatory Notes) der HRK
  • Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) zur Darstellung von Qualifikationsprofilen, Lernergebnissen und formalen Aspekten von Hochschulabschlüssen

Das Diploma Supplement wird, wie alle Abschlussdokumente, vom jeweils zuständigen Prüfungsamt ausgestellt. Hierfür werden bereits bei der Einrichtung eines neuen Studiengangs alle notwendigen Angaben eingeholt.

Transcript of Records

Das Transcript of Records (Datenabschrift) dokumentiert die Leistung eines Studierenden in den absolvierten Modulen. Im Transcript of Records werden alle erfolgreich absolvierten Module ggf. samt ihrer Einzelveranstaltungen aufgeführt; letzteres gilt dann, wenn die Namen der Module sehr allgemein gewählt sind und wenig über den konkreten Inhalt aussagen. Zudem sind im Transcript of Records die vergebenen ECTS-Punkte mit Bewertung (Noten) sowie die Studiensemester der einzelnen Module aufgeführt.
Zur Ausstellung der obligatorischen englischsprachigen Fassung des Transcript of Records werden die englischen Übersetzungen der Studiengangsbezeichnung und aller Modulnamen benötigt. Die englische Studiengangsbezeichnung wird bereits während des Einrichtungsprozesses für die Antragsunterlagen benötigt, die der Uni-LuSt vorgelegt werden. Die englische Übersetzung der Modulnamen wird dann bis zum Studienbeginn der ersten Kohorte von L 1 beim Sprachendienst eingeholt.
Das Transcript of Records wird, ebenso wie das Diploma Supplement, dem Abschlusszeugnis und der Abschlussurkunde beigefügt und vom jeweils zuständigen Prüfungsamt ausgestellt.
Die Studierenden haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich aus „mein campus“ jederzeit Leistungsübersichten in vielfältiger Weise selbst auszudrucken.

Internationale Studiengänge (Double-Degree-/Joint-Degree-Programme)

Bei der Konzipierung und Einrichtung internationaler Studiengänge ist zwischen Double-Degree-Programmen und Joint-Degree-Programmen zu unterscheiden.

Double-Degree-Programm

Falls es sich bei Ihrem Studiengang um eine internationale Kooperation handelt, die die Vergabe von zwei Abschlüssen vorsieht (Double-Degree-Programm), beachten Sie bitte die folgenden Leitfäden und die weiteren dazugehörigen Dokumente:

  • Leitfaden zur Etablierung internationaler Studienprogramme mit Doppelabschluss (Double-Degree-Programme) an der FAU
  • Leitfäden zur Internationalisierung und Digitalisierung der Lehrkultur
  • Mustervertrag Double-Degree-Programme
  • Vorlage einer Vorhabensbeschreibung

Double-Degree-Programme sind keine eigenständigen Studiengänge, sondern verknüpfen die Einzelstudiengänge der jeweiligen Partnerhochschulen durch die wechselseitige Anerkennung der jeweils an der Partnerhochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen.

Joint-Degree-Programm

Falls Sie einen integrierten internationalen Studiengang mit einem gemeinsamen Abschluss der Partnerhochschulen planen (Joint-Degree-Programm), beachten Sie bitte die folgenden Leitfäden und die weiteren dazugehörigen Dokumente:

  • Leitfaden zur Etablierung integrierter internationaler Studiengänge mit gemeinsamem Abschluss (Joint-Degree-Programme) an der FAU
  • Leitfäden zur Internationalisierung und Digitalisierung der Lehrkultur
  • Mustervertrag Joint Degree-Programme
  • Vorlage einer Vorhabensbeschreibung

Joint-Degree-Programme sind eigenständige Studiengänge, die gemeinsam mit der Partnerhochschule/den Partnerhochschulen konzipiert werden und die ein gemeinsames Curriculum haben, das nicht an nur einer Hochschule studierbar ist. Es wird ein gemeinsamer Abschluss von zwei oder mehreren Partnerhochschulen verliehen.

Weiterentwicklung eines Studiengangs

Auch Studiengänge unterliegen beständiger Veränderung. Wird ein bestehender Studiengang so grundlegend verändert, dass es sich um eine sogenannte „wesentliche Änderung“ handelt, muss eine Beteiligung dezentraler und zentraler Gremien erfolgen. Wann dies der Fall ist und welche Schritte notwendig sind, erfahren Sie in diesen Dokumenten:

Merkblatt und Antrag auf wesentliche Änderung

  • Merkblatt zur Handhabung wesentlicher Änderungen eines Studiengangs
  • Antrag auf wesentliche Änderung eines Studiengangs

Zeitpläne für wesentliche Änderung

Zeitplan zur wesentlichen Änderung eines Studiengangs

  • zum Sommersemester 2024
  • zum Wintersemester 2024/25

Sofern lediglich kleinere Änderungen geplant sind, die nicht das „Wesen“ des Studiengangs betreffen, kann dies per Änderungssatzung mit Beschlussfassung durch Fakultätsrat und Senat umgesetzt werden (siehe hierzu Leitlinie und Zeitplan zur PO-Änderung des Referats L 1/ Rechtsangelegenheiten).

Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise zu diesen Themen in unserem Eckpunktepapier.

Aufhebung eines Studiengangs

Bei der Aufhebung eines Studiengangs handelt es sich letztlich um eine Sonderform der „Weiterentwicklung“. Auch zu diesem Prozess erhalten Sie bei uns alle nötigen Informationen und Unterlagen:

Antrag zur Aufhebung

  • Antrag zur Aufhebung eines Studiengangs

Zeitplan zur Aufhebung

  • Zeitplan zur Aufhebung eines Studiengangs (ohne Datumsangaben)

Sonstige Studien

Mit der Novelle des BayHSchG vom 1. März 2011 wurde den bayerischen Hochschulen die Möglichkeit zur Einführung von „Sonstigen Studien“ eröffnet. Sie umfassen Zusatzstudien, Modulstudien und spezielle weiterbildende Studien.

Sonstige Studien dienen dem Erwerb von wissenschaftlichen oder beruflichen Teilqualifikationen, schließen aber nicht mit einem akademischen Grad ab.




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