Studienprogrammentwicklung
Entwicklung von Studiengängen
Sie haben eine Idee für ein neues Studienangebot oder haben vor, einen bestehenden Studiengang weiterzuentwickeln? Im Referat L 1 finden Sie dazu die richtigen Ansprechpersonen und Informationen.
Kontakt
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Referat L 1
Bei Fragen rund um die Studiengangsentwicklung stehen Ihnen Sylvia Derra, Dr. Gabriele Abraham und Dr. Kim Vanselow zur Verfügung.
Frau Abraham und Herr Vanselow begleiten und koordinieren den Einrichtungsprozess im Bachelor- und Masterbereich auf dezentraler und zentraler Ebene.
Dr. habil. Kim Vanselow
- Telefon: +49 9131 85-70858
- Mobil: 01745810130
- E-Mail: kim.vanselow@fau.de
Dr. Gabriele Abraham
- Telefon: +49 9131 85-70859
- Mobil: +491745394763
- E-Mail: gabriele.abraham@fau.de
Frau Derra begleitet, in Zusammenarbeit mit dem WTT, die Konzeptionierung und Einrichtung von Studiengängen im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung und bei berufsbegleitenden Angeboten sowie im Bereich „Sonstige Studien“.
Sylvia Derra, M.A.
- Telefon: +49 9131 85-70860
- Mobil: 015234676965
- E-Mail: sylvia.derra@fau.de
Silke Bergmann berät die Studiengangsverantwortlichen hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen bei der Einrichtung von Studiengängen und arbeitet nach Bedarf entsprechend der fachlichen Vorgaben der Fakultäten angepasste Prüfungsordnungen aus.
Silke Bergmann, ORRin
- Telefon: +49 9131 85-70850
- Mobil: +4916095547705
- E-Mail: silke.bergmann@fau.de
Unser Angebot richtet sich an Fakultäten, Studiengangsverantwortliche sowie Professorinnen und Professoren, die mit der Neueinrichtung oder Weiterentwicklung von Studiengängen befasst sind.
Studierende, die Fragen zu Studiengangsentwicklungen, Abläufen, Bewerbungsverfahren etc. haben, wenden sich bitte direkt an die Allgemeine Studienberatung (IBZ).
Grundlegendes zur Gestaltung von Studiengängen
Grundlegende Informationen:
- Eckpunktepapier zur Gestaltung modularisierter Studiengänge an der FAU
- Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)
- Verordnung zur Regelung der Studienakkreditierung nach dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag (Bayerische Studienakkreditierungsverordnung – BayStudAkkV)
- Leitfaden zur Internationalisierung und Digitalisierung der Lehrkultur
Weiterführende Informationen:
- Bologna-Prozess (Webauftritt der KMK)
- Der Bologna-Prozess – die Europäische Studienreform (Webauftritt des BMBF)
- Die Entwicklung von den Anfängen bis heute (Webauftritt des BMBF)
- Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
- Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK)
- Beschlüsse und Handreichungen des Akkreditierungsrates
- ECTS Users‘ Guide der Europäischen Kommission
Einrichtung eines neuen Studiengangs
„Von der Idee zum Studiengang“ – unter diesem Motto findet die Beratung und Unterstützung aller an der Studienprogrammentwicklung Beteiligten durch das Referat L 1 statt. Gemeinsam finden wir heraus, welche Angebotsform für Ihre Studienidee die richtige ist; wir beraten Sie, welche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind (siehe Eckpunktepapier) und welche Uni-Gremien durchlaufen werden müssen. Auch bei der Erstellung der Antragsunterlagen sind wir gerne behilflich.
Die Abläufe bei der Einrichtung eines neuen Studienganges sind in den Zeitplänen dargestellt. Zudem haben wir umfangreiche Informationen zu den notwendigen Antragsunterlagen sowie weitere Arbeitshilfen für Sie zusammengestellt.
Zeitpläne
Der sich anschließende universitätsweit einheitliche zentrale Prozess beginnt mit der Vorstellung des neuen Studiengangs in der Uni-LuSt und endet bei einem positiven Verlauf mit der förmlichen Einrichtung des Studiengangs. Parallel dazu läuft die Erstellung einer Prüfungsordnung.
Informationen zum Ablauf des zentralen Prozesses finden Sie nachfolgend in unseren Zeitplänen zur Studiengangseinrichtung. Die Planung des Gremienlaufs für die zugehörige PO-Erstellung erfolgt individuell in Absprache zwischen L 1 und den Studiengangsverantwortlichen und/oder Q-Koordinatoren.
Übersicht über die Antragsunterlagen
- Einrichtungsantrag
- Studienverlaufsplan, ggf. mit Lehrimportzusagen
- Modulhandbuch bzw. Modulliste
- ggf. Eignungsfeststellungsverfahren / Qualifikationsfeststellungsverfahren / Sondereignungsfeststellungsprüfung
- Diploma Supplement
- Positionierung zum Studiengangsportfolio der Fakultät
- Studiengangsmatrix
- Studentisches Votum zum geplanten Studiengang
- Curricularwertberechnung (Unterstützung bei der Erstellung durch S-PLAN)
bzw. bei weiterbildenden und berufsbegleitenden Studiengängen:
a) Finanzierungsplan (Unterstützung durch WTT) und
b) Bedarfsanalyse (durch Studiengang) - Kurzpräsentation für Universitätsgremien (Powerpoint-Vorlage)
Einrichtungsantrag
Die beim Antrag auf Einrichtung neuer Studiengänge u. a. zu beachtenden Punkte finden sich im Ministeriumsschreiben zum Vollzug der Anzeigepflicht vom 12.10.2020.
Studienverlaufsplan
- Vorlage für einen Studienverlaufsplan für Bachelorstudiengänge in Vollzeit bzw. in Teilzeit
- Vorlage für einen Studienverlaufsplan für Masterstudiengänge in Vollzeit bzw. in Teilzeit
- bei importierten Modulen: eine Importzusage als Anhang zum Studienverlaufsplan
- sofern das Modulhandbuch noch nicht komplett vorliegt: Modulliste
Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise zu diesen Themen in unserem Eckpunktepapier.
Unsere Auflistung möglicher Prüfungsformen bietet zugleich Empfehlungen für die jeweiligen Übersetzungen ins Englische.
Auch die Leitfäden zur Internationalisierung und Digitalisierung der Lehrkultur liefern interessante Aspekte für die Gestaltung.
Auf der Seite „Rechtsangelegenheiten“ finden Sie neben dem Leitfaden zur Anerkennung von Qualifikationen, Studien- und Prüfungsleistungen auch andere hilfreiche Hinweise zu rechtlichen Fragen aus dem Bereich Lehre.
Modulhandbuch
- Mustermodulbeschreibung
- Mustermodulbeschreibung (englisch)
- Mustermodulbeschreibung Bachelorarbeit
- Mustermodulbeschreibung Masterarbeit
- Modulliste (sofern das Modulhandbuch noch nicht komplett vorliegt)
- Merkblatt zur Regelung der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen
- Anleitung zur Erzeugung eines Modulhandbuchs in campo
Informationen zur Formulierung kompetenzorientierter Lernziele auf Modulebene erhalten Sie im gleichnamigen Leitfaden des FBZHL.
In einem weiteren Leitfaden bietet das FBZHL Unterstützung beim kompetenzorientierten Prüfen.
Sehr informativ sind die Seiten des HRK Projekts nexus zu Fragen der Anerkennung von Kompetenzen.
Unsere Auflistung möglicher Prüfungsformen bietet zugleich Empfehlungen für die jeweiligen Übersetzungen ins Englische.
Auch die Leitfäden zur Internationalisierung und Digitalisierung der Lehrkultur liefern interessante Aspekte für die Gestaltung.
Auf der Seite „Rechtsangelegenheiten“ finden Sie neben einem Vermerk zu Prüfungen in Form des Antwort-Wahl-Verfahrens auch andere hilfreiche Hinweise zu rechtlichen Fragen aus dem Bereich Lehre.
Bitte beachten Sie zudem die entsprechenden Hinweise zu diesen Themen in unserem Eckpunktepapier.
Diploma Supplement
Bei der Entwicklung eines Studiengangs ist Punkt 4.2 („Lernergebnisse“) des Diploma Supplements von besonderer Wichtigkeit. Eine Vorlage, Erläuterungen und weitere Informationen zum Thema sind hier zu finden:
- Vorlage zur Erstellung eines Diploma Supplements (deutsch / englisch).
[Zum Ausfüllen des Formulars im Menüpunkt „Ansicht“ bitte „Dokument bearbeiten“ auswählen.] - Erläuterungen und Ausfüllhinweise (Explanatory Notes) der HRK
- Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) zur Darstellung von Qualifikationsprofilen, Lernergebnissen und formalen Aspekten von Hochschulabschlüssen
Das Diploma Supplement wird, wie alle Abschlussdokumente, vom jeweils zuständigen Prüfungsamt ausgestellt. Hierfür werden bereits bei der Einrichtung eines neuen Studiengangs alle notwendigen Angaben eingeholt.
Transcript of Records
Zur Ausstellung der obligatorischen englischsprachigen Fassung des Transcript of Records werden die englischen Übersetzungen der Studiengangsbezeichnung und aller Modulnamen benötigt. Die englische Studiengangsbezeichnung wird bereits während des Einrichtungsprozesses für die Antragsunterlagen benötigt, die der Uni-LuSt vorgelegt werden. Die englische Übersetzung der Modulnamen wird dann bis zum Studienbeginn der ersten Kohorte von L 1 beim Sprachendienst eingeholt.
Das Transcript of Records wird, ebenso wie das Diploma Supplement, dem Abschlusszeugnis und der Abschlussurkunde beigefügt und vom jeweils zuständigen Prüfungsamt ausgestellt.
Die Studierenden haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich aus „mein campus“ jederzeit Leistungsübersichten in vielfältiger Weise selbst auszudrucken.
Internationale Studiengänge (Double-Degree-/Joint-Degree-Programme)
Bei der Konzipierung und Einrichtung internationaler Studiengänge ist zwischen Double-Degree-Programmen und Joint-Degree-Programmen zu unterscheiden.
Double-Degree-Programm
Falls es sich bei Ihrem Studiengang um eine internationale Kooperation handelt, die die Vergabe von zwei Abschlüssen vorsieht (Double-Degree-Programm), beachten Sie bitte die folgenden Leitfäden und die weiteren dazugehörigen Dokumente:
- Leitfaden zur Etablierung internationaler Studienprogramme mit Doppelabschluss (Double-Degree-Programme) an der FAU
- Leitfäden zur Internationalisierung und Digitalisierung der Lehrkultur
- Mustervertrag Double-Degree-Programme
- Vorlage einer Vorhabensbeschreibung
Double-Degree-Programme sind keine eigenständigen Studiengänge, sondern verknüpfen die Einzelstudiengänge der jeweiligen Partnerhochschulen durch die wechselseitige Anerkennung der jeweils an der Partnerhochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen.
Joint-Degree-Programm
Falls Sie einen integrierten internationalen Studiengang mit einem gemeinsamen Abschluss der Partnerhochschulen planen (Joint-Degree-Programm), beachten Sie bitte die folgenden Leitfäden und die weiteren dazugehörigen Dokumente:
- Leitfaden zur Etablierung integrierter internationaler Studiengänge mit gemeinsamem Abschluss (Joint-Degree-Programme) an der FAU
- Leitfäden zur Internationalisierung und Digitalisierung der Lehrkultur
- Mustervertrag Joint Degree-Programme
- Vorlage einer Vorhabensbeschreibung
Joint-Degree-Programme sind eigenständige Studiengänge, die gemeinsam mit der Partnerhochschule/den Partnerhochschulen konzipiert werden und die ein gemeinsames Curriculum haben, das nicht an nur einer Hochschule studierbar ist. Es wird ein gemeinsamer Abschluss von zwei oder mehreren Partnerhochschulen verliehen.
Weiterentwicklung eines Studiengangs
Auch Studiengänge unterliegen beständiger Veränderung. Wird ein bestehender Studiengang so grundlegend verändert, dass es sich um eine sogenannte „wesentliche Änderung“ handelt, muss eine Beteiligung dezentraler und zentraler Gremien erfolgen. Wann dies der Fall ist und welche Schritte notwendig sind, erfahren Sie in diesen Dokumenten:
Merkblatt und Antrag auf wesentliche Änderung
Zeitpläne für wesentliche Änderung
Zeitplan zur wesentlichen Änderung eines Studiengangs
Sofern lediglich kleinere Änderungen geplant sind, die nicht das „Wesen“ des Studiengangs betreffen, kann dies per Änderungssatzung mit Beschlussfassung durch Fakultätsrat und Senat umgesetzt werden (siehe hierzu Leitlinie und Zeitplan zur PO-Änderung des Referats L 1/ Rechtsangelegenheiten).
Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise zu diesen Themen in unserem Eckpunktepapier.
Aufhebung eines Studiengangs
Bei der Aufhebung eines Studiengangs handelt es sich letztlich um eine Sonderform der „Weiterentwicklung“. Auch zu diesem Prozess erhalten Sie bei uns alle nötigen Informationen und Unterlagen:
Antrag zur Aufhebung
Zeitplan zur Aufhebung
- Zeitplan zur Aufhebung eines Studiengangs (ohne Datumsangaben)
Sonstige Studien
Mit der Novelle des BayHSchG vom 1. März 2011 wurde den bayerischen Hochschulen die Möglichkeit zur Einführung von „Sonstigen Studien“ eröffnet. Sie umfassen Zusatzstudien, Modulstudien und spezielle weiterbildende Studien.
Sonstige Studien dienen dem Erwerb von wissenschaftlichen oder beruflichen Teilqualifikationen, schließen aber nicht mit einem akademischen Grad ab.