Bildschirmarbeitsplatzbrillen
Bildschirmarbeitsplatzbrillen
Gemäß der „Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmbrillen)“ sind Arbeitgeber zur Bereitstellung einer speziellen Sehhilfe für Bildschirmarbeitsplätze verpflichtet.
Dokumente zum Thema Bildschirmarbeitsplatzbrillen
- Rundschreiben des Referats H1 zu Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern und Beamten des Freistaats Bayern an Bildschirmgeräten – Erstattung der Kosten für Bildschirmarbeitsplatzbrillen vom 20.09.2017
- Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmbrillen), Bekanntmachung vom 26.09.2009
- Erstantrag/Folgeantrag auf Bildschirmarbeitsplatzbrille
- Vertragpreisliste für Leistungen der Augenoptiker bei der Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen an Beamte/innen und Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern (gültig ab 01.07.2020)