Bildschirmarbeitsplatzbrillen
Bildschirmarbeitsplatzbrillen
Gemäß der „Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmbrillen)“ sind Arbeitgeber zur Bereitstellung einer speziellen Sehhilfe für Bildschirmarbeitsplätze verpflichtet.
Ablauf des Antragsverfahren
Bitte Reihenfolge beachten (entspricht nicht der aufgelisteten Reihenfolge des Antragsformulars der ZUV – einfache Ausführung genügt)!
- Antrag ausdrucken (Antrag auf Bildschirmarbeitsplatzbrille)
- Kopf ausfüllen.
- Bestätigung des Vorgesetzten einholen.
- Verordnung der Bildschirmarbeitsplatzbrille durch den Augenarzt und Bestätigung des Augenarztes auf dem Antragsformular (bitte Kreuze richtig setzten) – (nur bei Erstantrag oder wenn der letzte Antrag länger als drei Jahre zurückliegt).
- Telefonische Kontaktaufnahme mit dem Betriebsärztlichen Dienst, Tel. 09131-85 23666.
- Antragsformular mit Kopie der Brillenverordnung per Hauspost an den Betriebsärztlichen Dienst senden.
- Mit der vom Augenarzt unterschriebenen Verordnung (nur bei Erstantrag) und dem vom Vorgesetzten und Betriebsarzt unterschriebenen Antrag kann nun eine Bildschirmarbeitsplatzbrille in Auftrag gegeben werden.
- Brille und Antragsformular mit Unterschrift des Optikers abholen, Erklärung des Beschäftigten (Punkt 5 auf dem Antrag) unterschreiben.
- Antrag, Brillenverordnung und Rechnung mit Angabe der Bankverbindung bei der ZUV (Referat H1, Fr. Hechenberger) bzw. Universitätsklinik (dort zuständiger Personalsachbearbeiter) einreichen.
Dokumente zum Thema Bildschirmarbeitsplatzbrillen
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- Rundschreiben des Referats H1 zu Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern und Beamten des Freistaats Bayern an Bildschirmgeräten – Erstattung der Kosten für Bildschirmarbeitsplatzbrillen vom 20.09.2017
- Hinweise zur Beschaffung von speziellen Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmbrillen), Bekanntmachung vom 26.09.2009
- Antrag auf Bildschirmarbeitsplatzbrille (Stand: 2021)
- Vertragpreisliste für Leistungen der Augenoptiker bei der Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen an Beamte/innen und Arbeitnehmer/innen im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern (gültig ab 01.07.2020)