FAUcard für Beschäftigte
Die multifunktionale Chipkarte der FAU
Auf diesen Seiten erfahren Sie alles Wissenswerte über die FAUcard: Was man mit ihr anfangen kann, welche Daten auf der Karte gespeichert sind, wie Sie den Beschäftigungszeitraum auf der Karte aufbringen und was zu tun ist, wenn Sie die FAUcard verlieren und eine neue Karte ausgestellt bekommen möchten.
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an das FAUcard-Servicebüro – per Mail, telefonisch oder auch persönlich. Die Adresse sowie die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie am Ende der Seite.
Ab sofort ist keine Barzahlung mehr möglich. Bis auf weiteres überweisen Sie den Betrag von 15 Euro. Die Kontodaten finden Sie in der rechten Spalte.
Die Funktionen der FAUcard
Zeiterfassung
Sie benötigen die FAUcard zur Erfassung ihrer Arbeitszeit, sofern in Ihrer Einrichtung das Zeiterfassungssystem AIDA verwendet wird.
Damit dem Zeiterfassungssystem Ihre Chip-ID bekannt wird, teilen Sie diese bitte dem für Sie zuständigen Zeiterfassungsbeauftragten mit. Wer zuständig ist, können Sie bei Ihrem Vorgesetzten erfragen. Die Chip-ID befindet sich auf der Rückseite Ihrer FAUcard.
Türen und Schranken öffnen
Die FAUcard dient Ihnen als elektronischer Schlüssel für die Schließanlagen von Gebäuden, Räumen und Parkschranken. Die elektronische Zutrittskontrolle an der FAU heißt SIPORT, zuständig sind die Kollegen vom Referat G 3 – Elektrotechnik.
Bargeldlos bezahlen: Mensa, Cafeteria, Automaten
Wenn Sie die Mensa, Cafeterien oder Snack-Automaten des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg nutzen möchten, können Sie mit der FAUcard bargeldlos bezahlen. Mehr Infos dazu gibt es auf den Webseiten des Studentenwerks. Auch an den Kopierautomaten der FAU können Sie mit der FAUcard bezahlen.
Mit der FAUcard können Sie nicht in den Cafeterien und der Palmeria des Uni-Klinikums Erlangen bezahlen.
Bibliotheksausweis
Die FAUcard ist außerdem Ihr Bibliotheksausweis für die Universitätsbibliothek Erlangen-Nürnberg. Ihre „UB ID“ zum Ausleihen von Büchern finden Sie auf der Rückseite Ihrer FAUcard.
Wie kann ich meinen Bibliotheksausweis für die Nutzung freischalten?
Auf der Rückseite Ihrer FAUcard ist ein Bibliothekscode aufgebracht. Um den Ausweis zur Ausleihe in der Bibliothek nutzen zu können, müssen Sie einmalig die „Allgemeine Benutzungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB)“ online akzeptieren. Gehen Sie dazu wie folgt vor:
- Loggen Sie sich auf der Seite www.idm.fau.de ein.
- Klicken Sie in der oberen Menüleiste auf „Anfragen/Aufgaben“
- Klicken Sie unten auf den Menüpunkt „Bibliothekszugang freischalten“ und folgen Sie den Hinweisen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre FAUcard erst ab dem nächsten Werktag (in Einzelfällen am übernächsten Werktag) für die Bibliothek freigeschaltet ist.
Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen zur Bibliotheksfunktion?
Bei Fragen zur Bibliotheksfunktion Ihrer FAUcard verwenden Sie bitte die Online-Auskunft der Universitätsbibliothek.
Bedienstetenausweis
Sie können die FAUcard als Bedienstetenausweis verwenden, wenn Sie an einer der Validierungsstationen Ihren Beschäftigungszeitraum aufdrucken lassen. So können Sie Ihre FAU-Zugehörigkeit nachweisen, wenn es zum Beispiel Vergünstigungen für FAU-Mitarbeiter gibt. Mehr Infos dazu gibt es auf den Webseite des Gesamtpersonalrats der FAU.
Hier finden Sie die Validierungsstationen:
Erlangen Innenstadt:
- Kollegienhaus, Universitätsstraße 15, Eingangshalle
So sehen die Validierungsstationen aus. - Universitätsbibliothek (Neubau), Schuhstraße 1a, 1. Stock
- Philosophisches Seminargebäude, Bismarckstraße 1, Flur neben der Pforte (2 Automaten, davon einer rollstuhlgerecht zugänglich)
- Studentenkanzlei, Halbmondstraße 6, Flur im Erdgeschoss
Erlangen Südgelände:
- Mensa-, Hörsaal-, Bibliotheksgebäude, Erwin-Rommel-Straße 60, gegenüber vom Studien-Service-Center der Technischen Fakultät
Nürnberg: Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
- Gebäude Lange Gasse 20, Altbau, Untergeschoss (rollstuhlgerecht zugänglich)
- Gebäude Lange Gasse 20, Altbau, Erdgeschoss
Nürnberg: Campus Regensburger Straße
- Aulagebäude, Regensburger Straße 160, Erdgeschoss
Ich bin neu an der FAU und benötige eine FAUcard
Die blaue Bedienstetenkarte
Die FAUcard für Bedienstete erhalten folgende Personengruppen der FAU:
- Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem im Personalverwaltungssystem VIVA angelegten aktuellen Beschäftigungsverhältnis
- Beurlaubte und abgeordnete Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie Tarif-Hilfskräfte
- In der Graduiertenschule der FAU registrierte Promovierende
- Abgeordnete Lehrerinnen und Lehrer mit einem im Personalverwaltungssystem VIVA angelegten aktuellen Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis
Ihre FAUcard erhalten Sie per Post innerhalb weniger Tage, nachdem Sie Ihre Benutzerkennung für das Identity Management System (IdM) der FAU aktiviert haben.
So erhalten Sie Ihre blaue Bedienstetenkarte:
- Besuchen Sie eine der Servicetheken des Rechenzentrums. Dort erhalten Sie die Zugangsdaten für das Identity Management System (IdM) der FAU.
- Loggen Sie sich unter www.idm.fau.de ein.
- Folgen Sie den Hinweisen.
- Kontrollieren Sie Ihre persönlichen Daten. Akademische Grade und Titel können Sie selbst ändern, für notwendige Änderungen beim Familien- oder Rufnamen kontaktieren Sie bitte die Personalabteilung. Sollten Sie ein Foto auf ihrer FAUcard wünschen, laden Sie ein Passfoto hoch.
- Geben Sie die Daten für den Druck frei. Änderungen an der Karte sind jetzt nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie die Ausnahmen:
Sind Sie Gastwissenschaftler, Gastdozent, Lehrbeauftragter, Honorarprofessor, Privatdozent, außerplanmäßiger Professor, entpflichteter Professor, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Universitätsklinikum Erlangen, Stipendiat, Praktikant, Mitarbeiter bei einer Organisation, mit der die FAU einen Kooperationsvertrag geschlossen hat, oder habilitieren Sie an der FAU? Dann benötigen Sie vorher einen von Ihrer Organisationseinheit ausgefüllten Antrag auf IdM-Kennung der FAU.
Die grüne FAUcard für weitere an der FAU tätige Personen und Gäste
Sie sind …
- Entpflichtete/im Ruhestand befindliche Professorin oder Professor
- Außerplanmäßige Professorin oder Professor
- Privatdozentin oder -dozent
- Honorarprofessorin oder -professor
- Lehrbeauftragte/r
Dann erhalten Sie eine FAUcard für Gäste, nachdem Sie Ihre Zugangsdaten für das Identity Management System (IdM) an einer der Servicetheken des Rechenzentrums abgeholt haben und Ihre FAUcard über das IdM beantragt haben.
- wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in am Universitätsklinikum Erlangen
Dann geben Sie Ihre Daten zur Übermittlung an das IDM (per Unterschrift auf einem Formular), in der Personalabteilung des Klinikums ab.
Bitte beachten Sie die Ausnahme:
Sie sind
- Gastwissenschaftler/in
- Stipendiat/in
- Gastdozent/in
- Promovierender
- Praktikant/in
Dann benötigen Sie einen von Ihrer Organisationseinheit ausgefüllten Antrag auf IdM-Kennung der FAU. Bitte bringen Sie einen Ausweis mit. Dies ist nötig, damit Sie Zugang zum Identity Management System der FAU erhalten. Sobald dort Ihre Daten hinterlegt sind, kann Ihre FAUcard ausgestellt werden.
Fragen? Oder Probleme?
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an das FAUcard-Servicebüro.
Ich benötige eine neue FAUcard
Ersatzkarte bestellen
Können Sie Ihre FAUcard nicht mehr finden, ist sie gestohlen worden oder defekt: Beantragen Sie über das Identity Management System (IdM) der FAU eine neue. Können Sie eine Diebstahlanzeige vorlegen, wird Ihnen die Gebühr von 15 Euro erlassen. Alle weiteren Infos gibt es im IdM:
- Loggen Sie sich unter www.idm.fau.de ein.
- Klicken Sie in der oberen Menüleiste auf „Anfragen/Aufgaben“
- Beantragen Sie eine neue FAUcard („FAUcard ersetzen“)
Können Sie Ihre FAUcard nicht finden, sollten Sie Ihre FAUcard im IdM-Portal sperren.
Nach Diebstahl oder Verlust erhalten Sie eine neue „UB ID“ für den OPAC/Katalog der Universitätsbibliothek.
Titel oder Foto ändern
Sie haben einen akademischen Titel oder Grad erworben oder hätten gern ein anderes Foto auf der FAUcard? Dann bedenken Sie bitte, dass eine Änderung erst durch das Neubeantragen einer Karte im Identity Management System (IDM) und nur vor der Druckfreigabe der Karte möglich ist. Bitte beantragen Sie die Karte im IdM und informieren Sie das FAUcard-Servicebüro über den hinzuzufügenden Titel oder Grad.
- Loggen Sie sich unter www.idm.fau.de ein.
- Ändern Sie ihr Foto oder ihren Titel
- Beantragen Sie eine neue FAUcard. Klicken Sie dafür in der oberen Menüleiste auf „Anfragen/Aufgaben“ und dann auf „FAUcard ersetzen“
- Nehmen Sie Kontakt mit den FAUcard-Servicebüro auf
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 15 Euro. Ihr Restguthaben auf der FAUcard wird innerhalb von fünf Wochen auf die neue Karte übertragen. Neues Guthaben kann direkt aufgeladen werden. Park- und Zugangsberechtigungen werden nach 24 Stunden übertragen.
Wenn Sie wie beschrieben eine neue Karte über das Identity Management System (IdM) beantragen, dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie Ihre neue FAUcard im Briefkasten haben.
Namen ändern
Sie haben einen neuen Namen und brauchen deshalb eine neue FAUcard? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Lassen Sie von der Personalabteilung Ihren neuen Name in das Personalverwaltungssystem der FAU eintragen.
- Loggen Sie sich unter www.idm.fau.de ein.
- Klicken Sie in der oberen Menüleiste auf „Anfragen/Aufgaben“
- Beantragen Sie eine neue FAUcard.
Wenn Sie wie beschrieben eine neue Karte über das Identity Management System (IdM) beantragen, dauert es bis zu 14 Tage, bis Sie Ihre neue FAUcard im Briefkasten haben.
Ihr Restguthaben wird innerhalb von fünf Wochen auf die neue Karte übertragen. Neues Guthaben kann direkt aufgeladen werden. Park- und Zugangsberechtigungen werden nach 24 Stunden übertragen.
Noch Fragen?
Muss ich meine FAUcard am Ende meiner Beschäftigung zurückgeben?
Die FAUcard ist Eigentum der Universität Erlangen-Nürnberg. Bitte senden Sie Ihre FAUcard nach dem Ende Ihrer Beschäftigung an das FAUcard-Servicebüro zurück oder geben Sie diese dort ab.
FAUcard-Servicebüro für Beschäftigte
Halbmondstr. 6-8
91054 Erlangen
- Telefon: +49 9131 85-24050
- E-Mail: bedienstetenkarte@fau.de
Auf der Karte noch gebuchte Geldbeträge können ausschließlich vor der Rückgabe und nur vom Studentenwerk Erlangen-Nürnberg zurückerstattet werden.
Standorte und Öffnungszeiten der Hauptkassen finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks.
Datenschutz und Dienstvereinbarung
Die Funktionen der FAUcard beruhen auf der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten in automatisierten Verfahren. Entsprechend den diesbzgl. Bestimmungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes hat deshalb der Datenschutzbeauftragte der Universität das Verfahren der Einführung und Verwendung der FAUcard von Anfang an begleitet und auf der Grundlage der technischen Verfahrensbeschreibung für die Studierenden- und die Bediensteten-FAUcard freigegeben.
Alle für den Einsatz der FAUcard erhobenen, verarbeiteten und genutzten Daten werden nur für die Erstellung und Verwaltung der FAUcard sowie für die Nutzbarmachung ihrer Funktionen verwendet. Die Weitergabe von Daten an einzelne Funktionsträger (Studentenwerk, Universitätsbibliothek, Schließanlagenverwalter etc.) erfolgt nur insoweit, als dies zur jeweiligen Aufgabenerfüllung notwendig ist.
Auf der FAUcard sind folgende optisch lesbare personenbezogene Informationen aufgedruckt:
- FAU ID (eindeutiges Merkmal des Karteninhabers/der Karteninhaberin im Identity Management System der FAU)
- CHIP ID (eindeutige Nummer des Chips der Karte)
- Nachname, Vorname, Lichtbild (bei der FAUcard für Bedienstete optional) und Matrikelnummer (bei der FAUcard für Studierende) zur optischen Identifizierung des Karteninhabers/der Karteninhaberin
- Gültigkeitszeitraum, innerhalb dessen die Karte als Ausweis verwandt werden darf (bei der FAUcard für Bedienstete optional)
- Bibliotheksnummer in Barcode- und Nummerndarstellung (=eindeutiges Merkmal des Karteninhabers/der Karteninhaberin für das Bibliothekssystem)
- Auf dem Chip der FAUcard sind folgende Merkmale gespeichert:
Allgemeine Merkmale (einsehbar von allen berechtigten Lesegeräten):
- CHIP-ID
Für die Bezahlfunktionen des Studentenwerks (einsehbar nur von Lesegeräten des Studentenwerks):
- Benutzergruppe (Studierende, Beschäftigte, Gäste)
- Geldbörsensaldo
- Gültigkeitszeitraum
- Geldbörsennummer
- Geldbörsenversionsnummer
- Geldbörsenstatus aktiv/gesperrt
- Token für Rabattierungen
Für die Ausweisfunktion der Universitätsbibliothek (einsehbar nur von Lesegeräten der Bibliothek):
- Bibliotheksnummer
- Ggfs. Nummer des Mietschließfaches (Applikation vorgesehen, aber noch nicht im Einsatz)
Für die elektronische Zutrittskontrolle (einsehbar nur von SIPORT-Lesegeräten):
- Siport-Ausweisnummer
- Siport-Ausweisversionsnummer
- Gültigkeitsdauer
- Offline-Berechtigungen
Für die elektronische Zeiterfassung (nur FAUcard für Bedienstete: kein separates Merkmal, von den AIDA-Lesegeräten wird nur die CHIP-ID ausgelesen).
Jeder Funktionsträger hat nur Zugriff auf die Daten, die ihm zur Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Eine Zusammenführung der Daten an zentraler Stelle ist technisch nicht implementiert und wird auch nicht beabsichtigt.
Dadurch und durch die Verwendung einer sog. Random ID (=zufällig erzeugte ID beim Lesen der Karte durch ein fremdes Lesegerät) können bei der Verwendung der Karte weder Nutzungs- noch Bewegungsprofile erzeugt werden.
In der Mehrzahl der Fälle bedient sich die FAU für die Herstellung und den Versand der FAUcard eines auf solche Prozesse spezialisierten externen Dienstleisters. Dieser ist auf die datenschutzkonforme Verarbeitung der Daten (Zweckbindung, Löschung der Daten nach Versand) verpflichtet.
Sollte in besonderen Fällen, z.B. zur Abwehr einer missbräuchlichen Nutzung der Karte, der Datenaustausch zwischen mehreren Funktionsträgern erforderlich sein, so geschieht dies nur nach vorheriger Information und laufender Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten.
Datensicherheit
Die im Chip der Karte abgelegten Daten sind mit einer Schlüssellänge von 128 bit verschlüsselt (AES-Verfahren). Dadurch ist nach heutigem Stand der Technik ein umfassender Schutz der Daten vor unbefugter Ausspähung gewährleistet.
Auch der Datenaustausch zwischen den Karte und Kartenlesern erfolgt verschlüsselt, so dass Unbefugte diesen nicht auswerten können.
Alle Online-Komponenten des Systems (Onlinebezahl- und Abbuchungsterminals, Validierungsstationen, etc.) werden in einem besonders geschützten Netz (VLAN) betrieben.
Dienstvereinbarung zur FAUcard für Bedienstete
Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Belange der Beschäftigten sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen der Dienststelle haben die FAU, vertreten durch den Präsidenten und den Kanzler, und ihr Gesamtpersonalrat (GPR), vertreten durch seine Vorsitzende, gem. Art. 73 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 75a Abs. 1 Nr. 1 BayPVG eine Dienstvereinbarung über die Einführung und Verwendung der FAUcard für Bedienstete abgeschlossen. Den Text finden Sie im Verwaltungshandbuch der Zentralen Universitätsverwaltung in der Rubrik Dienstvereinbarungen.