Arbeitskampf, Streik
Arbeitskampf, Streik
Wenn Tarifverhandlungen zum TV-L stattfinden, kommt es häufig auch zu Kundgebungen bzw. (Warn-)Streiks. Falls Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während deren regulären Arbeitszeit daran teilnehmen, beachten Sie bitte, dass
- die Beschäftigungsstellen verpflichtet sind, am Tag des (Warn-)Streiks die Personalabteilung zu informieren (möglichst per E-Mail an das Referat P4), falls sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligen. Die Personalabteilung muss diese Information noch am gleichen Tag an das Ministerium weiterleiten.
- für die Dauer der Streikteilnahme während der Arbeitszeit kein Anspruch auf Entgelt besteht. Nach Beendigung des Streiks melden Sie bitte der Personalabteilung, gerne per E-Mail, die Namen, die exakte Dauer der Abwesenheit vom Arbeitsplatz und die Art und Weise der Fehlzeiterfassung der Streikteilnehmer aus Ihrem Bereich.
Bitte beachten Sie insbesondere: Die Teilnahme an Streiks in der Freizeit, z. B. in der Mittagspause, führt nicht zu einer Kürzung des Entgelts. Streikteilnehmer müssen ihre Teilnahme nicht vorher ankündigen, sie müssen auch nicht „ausstempeln“, allerdings sind sie verpflichtet, zutreffende Angaben zu Art und Dauer der Abwesenheit zu machen.