Homeoffice
Arbeiten im Homeoffice für nichtwissenschaftliches Personal
Die FAU verfolgt das Ziel, die Arbeit sowohl im Interesse der Beschäftigten als auch der Beschäftigungsstellen im gegenseitigen Einverständnis zeitgemäß und bedarfsgerecht zu organisieren. Homeoffice kann hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten, da es die zeitliche und örtliche Flexibilisierung der Arbeit ermöglicht. Der dadurch gewonnene Gestaltungsspielraum bietet für die Beschäftigten wie für den Arbeitgeber zahlreiche Chancen.
Diese Dienstvereinbarung gilt für das gesamte nichtwissenschaftliche Personal (Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Beamte/Beamtinnen) in allen Einrichtungen der FAU. Das wissenschaftliche Personal ist aufgrund der in seinem Bereich ganz überwiegend durch Forschung und Lehre geprägten arbeitsplatzspezifischen Besonderheiten vom Geltungsbereich dieser Dienstvereinbarung ausgenommen. Sie kann für die Gestaltung der Arbeit im Homeoffice dieser Beschäftigten, soweit diese auch Tätigkeiten außerhalb von Forschung und Lehre betrifft, jedoch zur Orientierung herangezogen werden. Die Dienstvereinbarung Homeoffice wurde durch die Personalabteilung, den Gesamtpersonalrat, den Datenschutzbeauftragten, das Regionale Rechenzentrum Erlangen (RRZE), das Sachgebiet Arbeitssicherheit, die Haushaltsabteilung und den Gleichstellungsbeauftragten der FAU erarbeitet.
Informationen zu den Regelungen bei einem Unfallgeschehen bei einer Beschäftigung in Homeoffice finden Sie unter Arbeits-, Dienst- und Wegeunfälle.
Dokumente zum Thema Arbeiten im Homeoffice
- Dienstvereinbarung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zum Arbeiten im Homeoffice 01.01.2022
- DV-Homeoffice – Die wichtigsten Punkte
Formulare zur Antragstellung zum Arbeiten im Homeoffice
Hinweis: Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit einer Antragstellung, dass auf Grund der Vorgaben der bayerischen Landesregierung die Corona-Homeoffice-Regelungen weiterhin gültig sind.
Für eine Antragstellung zum Arbeiten im Homeoffice verwenden Sie bitte die nachfolgenden vier Formulare und reichen Sie alle vier ausgefüllt über den Dienstweg bei Ihrer jeweiligen Beschäftigungsstelle ein.
- Anlage_1_1 Antrag auf Homeoffice
- Anlage_1_2 Checkliste IT-Ausstattung Homeoffice
- Anlage_1_3 Safety Card für Homeoffice
- Anlage_1_4 Checkliste Datenschutz
Verfahren Antragstellung
Hinweis: Beschäftigungsstelle und Führungskraft können die selbe Person sein. Beispiele für Beschäftigungsstellen: ZUV=P5, i.d.R. Lehrstuhl=Lehrstuhlinhaber/-in, Department=Departmentsprecher/-in, Zentrale Einrichtung=Einrichtungsleitung
Eine Ablehnung durch die Führungskraft, DS, SG ASi oder IT-Betreuung ist gegenüber der/dem Beschäftigten schriftlich zu begründen
Für die Beschäftigungsstellen – Vereinbarung/ Einvernehmliche Anordnung zum Arbeiten im Homeoffice
Beschäftigungsstellen, die eine Vereinbarung oder einvernehmliche Anordnung zum Arbeiten im Homeoffice abschließen möchten, verwenden hierfür bitte die nachfolgende Anlage 1_5. Das Original der unterschriebenen Vereinbarung ist dem zuständigen Personalreferat für die Personalakte zuzuleiten. Eine Kopie verbleibt bei der zuständigen Beschäftigungsstelle und der/dem Beschäftigen.