Telearbeitsplätze
Telearbeitsplätze
Die FAU ist bestrebt, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu erleichtern. Die Erweiterung der alternierenden Wohnraum- und Telearbeit soll dabei als ein modernes Instrument des Personalmanagements ein Baustein sein.
Dokumente zum Thema Telearbeitsplätze
- Rundschreiben zur Besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Teilzeit- und Telearbeitsplaetze für Mitarbeiter des nichtwissenschaftlichen Personals vom 07.02.2011
- Richtlinien der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für alternierende Telearbeit vom 07.02.2011
- Nicht-wissenschaftliches Personal ohne ZUV: Bitte senden Sie rechtzeitig vor Beginn einen formlosen Antrag mit kurzer Beschreibung von Anlass, Aufgaben, zeitlichem Umfang, Dauer und mit Stellungnahme der vorgesetzten Person zur beabsichtigten Telearbeit an das Referat P4.
- ZUV-Personal: Bitte verwenden Sie das Antragsformular Antrag auf Telearbeit für ZUV (Stand: 17.04.2020) und reichen Sie dieses über den Dienstweg beim Referat P5 ein.