Gehaltsvorschüsse
Gehaltsvorschüsse
Wenn Beschäftigte durch besondere Umstände zu unabwendbaren Aufwendungen gezwungen sind, die nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden können, kann als freiwillige Fürsorgeleistung des Arbeitgebers ein Gehaltsvorschuss gewährt werden.
Zuständig ist die Bezügestelle; nähere Informationen finden Sie unter http://www.lff.bayern.de/formularcenter/allgemein/index.aspx#vorschuss.