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Lehraufträge und Lehrvergütung

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Lehraufträge und Lehrvergütung

Lehraufträge und Lehrvergütung

Zur Ergänzung des Lehrangebots können Lehraufträge erteilt werden. Für die Vergabe von besoldeten Lehraufträgen oder für die Gewährung von Lehrvergütungen müssen entsprechende Haushaltsmittel im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Vom Lehrbeauftragten nachgewiesene Fahrtkosten müssen ebenfalls im Rahmen der zugewiesenen Lehrauftragsmittel bestritten werden.

Der Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages bzw. der Gewährung einer Lehrvergütung kann hier abgerufen werden.

  • Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages/Gewährung einer Lehrvergütung (A1500, Stand: 01.04.2023)

Persönliche Voraussetzungen für die Übernahme eines Lehrauftrags

Die persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Lehrauftrages sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, die pädagogische Eignung und eine mindestens dreijährige berufliche Praxis. Im Bereich der Medizin ist zusätzlich die Anerkennung als Facharzt oder Fachärztin nachzuweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist.

Im Einzelnen sind bei einer Neuerteilung dem Antrag folgende persönliche Unterlagen beizufügen:

  • Lebenslauf
  • Zeugnis über den Hochschulabschluss
  • Promotionsurkunde (soweit vorhanden)
  • Facharztanerkennung (nur für Ärzte erforderlich)
  • Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages/Gewährung einer Lehrvergütung (A1500, Stand: 01.04.2023)
  • Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue (A1013, Stand: 11/2016) mit Anlage zum Fragebogen (Übersicht Organisationen) (A1013, Stand: 14.06.2019)
  • Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation (A1014, Stand: 12/2016)
  • Kopie des gültigen Identitätsdokuments (EU-Länder)
  • Kopie der gültigen Aufenthaltserlaubnis (nicht EU-Länder)
  • Erklärung zur Nebenberuflichkeit Ihres Lehrauftrages an der FAU (A1501, Stand: 01.01.2023)

Abrechnung des Lehrauftrages bzw. der Lehrvergütung

Die Stundenaufrechnung sollte vom Lehrbeauftragten gut lesbar und vollständig ausgefüllt werden. Der Lehrstuhl bzw. das Institut bestätigt die Richtigkeit der Angaben und leitet die Stundenaufrechnung an die Fakultät weiter, die die Abrechnung an Referat P3 zur Zahlung der Vergütung übersendet.

Die Vergütungssätze und weitere Einzelheiten zur Vergütung entnehmen Sie bitte den Richtlinien der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) zur Festsetzung der Lehrauftragsvergütung/Lehrvergütung vom 01.10.2009 i. d. F. v. 01.10.2020 .

Die Vergütung wird nur für tatsächlich abgehaltene Einzelstunden gezahlt (im Sommersemester maximal 14 Einzelstunden – an der WiSo maximal 13 Einzelstunden – und im Wintersemester maximal 15 Einzelstunden pro SWS).

Rechtsverhältnis und Hinweise zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht

Lehrbeauftragte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis zum Freistaat Bayern und üben ihre Tätigkeit nebenberuflich aus.

Sie sind verpflichtet, ihre Vergütung in der jährlichen Einkommensteuererklärung bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit anzugeben.

Lehrbeauftragte sind nicht als Arbeitnehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinne anzusehen und unterliegen deswegen nicht der Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie unterliegen jedoch als selbständige Lehrkräfte ggf. der Rentenversicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI. Als Selbständige müssen sie ihren Versicherungsbeitrag allein zahlen.

Lehrbeauftragte stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Weitere Regelungen bzgl. der Lehraufträge/Lehrvergütung finden Sie in den Lehrauftrags- und Lehrvergütungsvorschriften für die staatlichen Hochschulen.

Dokumente zum Thema Lehraufträge und Lehrvergütung

  • Merkblatt für Lehrbeauftragte/Lehrvergütungsempfänger (A1518, Stand: 01.01.2023)
    Translation Support / Übersetzungshilfe: Information sheet for staff with teaching assignments/staff who receive remuneration for teaching duties (last updated: 01/01/2023)
  • Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages/Gewährung einer Lehrvergütung (A1500, Stand: 01.04.2023)
    Antrag auf Erteilung eines Lehrauftrages/Gewährung einer Lehrvergütung (A1500, Stand: 01.04.2023)
  • Erklärung zur Nebenberuflichkeit Ihres Lehrauftrages an der FAU (A1501, Stand: 01.01.2023)
    Translation Support / Übersetzungshilfe: Declaration that my teaching assignment at Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg is part-time employment (A1501, last updated: 01/01/2023)
  • Stundenaufrechnung
    Stundenaufrechnung
  • Bankverbindung für die Zahlung von Lehrauftrags- und Lehrvergütungen
    Bankverbindung für die Zahlung von Lehrauftrags- und Lehrvergütungen
  • Richtlinien der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) zur Festsetzung der Lehrauftragsvergütung/Lehrvergütung vom 01.10.2009 i. d. F. v. 01.10.2020
  • Merkblatt zur multifunktionalen Bediensteten-Chipkarte FAUcard bzw. Information sheet for the multifunctional smartcard FAUcard for staff (nur zur Aushändigung an die Bediensteten)
  • Merkblatt zur multifunktionalen Chipkarte FAUcard für weitere an der FAU tätige Personen und Gäste
    Translation Support / Übersetzungshilfe: Information sheet for the multifunctional smartcard FAUcard for other FAU staff and guests (nur zur Aushändigung an die Bediensteten)



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