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Vergütung bzw. Entgelt der Arbeitnehmer

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Vergütung bzw. Entgelt der Arbeitnehmer

Vergütung bzw. Entgelt der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer erhalten für ihre Tätigkeit ein Tabellenentgelt (§ 15 TV-L).

Eingruppierung

Der zustehende Betrag ergibt sich aus der bei der Eingruppierung festgestellten Entgeltgruppe und der jeweiligen Stufe der Entgelttabelle.

Festlegung der Stufe

Die Stufe wird bei der Einstellung abhängig von der Berufserfahrung im Einzelfall festgelegt (§ 16 TV-L). Beschäftigte ohne Berufserfahrung erhalten die Stufe 1 ihrer Entgeltgruppe. Liegt eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr vor, gilt die Stufe 2, eine einschlägige Berufserfahrung von drei und mehr Jahren führt zur Stufe 3.

Zeiten einer einschlägigen Berufserfahrung beim Freistaat Bayern bzw. bei einer anderen Universität werden ggf. darüber hinaus voll angerechnet.

Definition „einschlägige Berufserfahrung“: es muss sich um berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die künftige Aufgabe bezogen entsprechende Tätigkeit handeln, d. h. sie muss gleich oder gleichartig sein und sie muss in der Wertigkeit der neuen Aufgabe entsprechen.

Überleitung aus dem BAT

Bei Beschäftigten, die aus dem BAT übergeleitet wurden, richtet sich die Stufe i. d. R. nach dem Vergleichsentgelt (§ 6 bzw. § 7 TVÜ – vgl. Informationen zum neuen Tarifrecht vom 30.10.2006).

Erreichung der nächsten Stufe

Die nächste Stufe wird (von Ausnahmen abgesehen) wie folgt erreicht:

Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1

Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2

Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3

Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4

Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5

Leistungsentgelt

Zusätzlich zum Tabellenentgelt sieht der TV-L Möglichkeiten von leistungsbezogenem Entgelt vor, Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Leistungsentgelt.

Zulagen

Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gibt es noch Zulagen: Programmierer-, Meister- oder Technikerzulage, Kernforschungs-, Gefahrenzulage.

Überstunden

Für Überstunden, die nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können, und für eine Beschäftigung zu ungünstigen Zeiten werden Zeitzuschläge gezahlt (§ 8 TV-L).

Jahressonderzahlung

Mit dem Entgelt für November eines jeden Jahres wird außerdem eine Jahressonderzahlung, in der Höhe gestaffelt nach Entgeltgruppen, gezahlt (§ 20 TV-L).

Berechnung und Überweisung des Entgelts

Die Berechnung und Überweisung des Entgelts erfolgt durch das:

Landesamt für Finanzen Arbeitnehmer

Dienststelle Ansbach

Bezügestelle Arbeitnehmer
Arbeitsgruppe 522

Postfach 611
91511 Ansbach
  • Telefon: 0981888-01
  • Faxnummer: 0981888-5392
  • Webseite: http://www.lff.bayern.de
Sprechzeiten der Bezügestelle Arbeitnehmer: Montag bis Donnerstag:
08:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 11:30 Uhr

Den zuständigen Ansprechpartner dort können Sie Ihrer letzten Bezügemitteilung entnehmen. Gerne hilft Ihnen aber auch die Personalabteilung der ZUV weiter.

Translation Support / Übersetzungshilfe

Translation Support / Übersetzungshilfe (Understanding your payslip, I70008) mit Informationen zur Bezügemitteilung, die Sie von der Bezügestelle erhalten




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