Vergütung bzw. Entgelt der Arbeitnehmer
Vergütung bzw. Entgelt der Arbeitnehmer
Arbeitnehmer erhalten für ihre Tätigkeit ein Tabellenentgelt (§ 15 TV-L).
Eingruppierung
Festlegung der Stufe
Die Stufe wird bei der Einstellung abhängig von der Berufserfahrung im Einzelfall festgelegt (§ 16 TV-L). Beschäftigte ohne Berufserfahrung erhalten die Stufe 1 ihrer Entgeltgruppe. Liegt eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr vor, gilt die Stufe 2, eine einschlägige Berufserfahrung von drei und mehr Jahren führt zur Stufe 3.
Zeiten einer einschlägigen Berufserfahrung beim Freistaat Bayern bzw. bei einer anderen Universität werden ggf. darüber hinaus voll angerechnet.
Definition „einschlägige Berufserfahrung“: es muss sich um berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die künftige Aufgabe bezogen entsprechende Tätigkeit handeln, d. h. sie muss gleich oder gleichartig sein und sie muss in der Wertigkeit der neuen Aufgabe entsprechen.
Überleitung aus dem BAT
Bei Beschäftigten, die aus dem BAT übergeleitet wurden, richtet sich die Stufe i. d. R. nach dem Vergleichsentgelt (§ 6 bzw. § 7 TVÜ – vgl. Informationen zum neuen Tarifrecht vom 30.10.2006).
Erreichung der nächsten Stufe
Die nächste Stufe wird (von Ausnahmen abgesehen) wie folgt erreicht:
Stufe 2 nach 1 Jahr in Stufe 1
Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2
Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3
Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4
Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5
Leistungsentgelt
Zusätzlich zum Tabellenentgelt sieht der TV-L Möglichkeiten von leistungsbezogenem Entgelt vor, Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Leistungsentgelt.
Zulagen
Für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gibt es noch Zulagen: Programmierer-, Meister- oder Technikerzulage, Kernforschungs-, Gefahrenzulage.
Überstunden
Für Überstunden, die nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können, und für eine Beschäftigung zu ungünstigen Zeiten werden Zeitzuschläge gezahlt (§ 8 TV-L).
Jahressonderzahlung
Mit dem Entgelt für November eines jeden Jahres wird außerdem eine Jahressonderzahlung, in der Höhe gestaffelt nach Entgeltgruppen, gezahlt (§ 20 TV-L).
Berechnung und Überweisung des Entgelts
Die Berechnung und Überweisung des Entgelts erfolgt durch das:
Landesamt für Finanzen Arbeitnehmer
Bezügestelle Arbeitnehmer
Arbeitsgruppe 522
91511 Ansbach
- Telefon: 0981888-01
- Faxnummer: 0981888-5392
- Webseite: http://www.lff.bayern.de
08:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 11:30 Uhr
Den zuständigen Ansprechpartner dort können Sie Ihrer letzten Bezügemitteilung entnehmen. Gerne hilft Ihnen aber auch die Personalabteilung der ZUV weiter.