Gleichstellung von Frauen und Männern
Gleichstellung von Frauen und Männern
Das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGlG) soll die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern fördern.
Ziele sind insbesondere:
- die Erhöhung der Anteile der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, um eine ausgewogene Beteiligung von Frauen zu erreichen,
- die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern,
- auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer hinzuwirken,
- auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien hinzuwirken,
- dass alle Beschäftigten, besonders in Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördern, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirken, die Chancengleichheit in allen Aufgabenbereichen als durchgängiges Leitprinzip berücksichtigen.
Dokumente zum Thema Gleichstellung von Frauen und Männern
- Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGlG) (RS vom 14.11.2006)
- Vollzugshinweise zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes vom 23.05.2006
- Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (BayGlG) hier: Änderungsgesetz vom 23.05.2006 (RS vom 19.12.2006)
- Anlage zum RS vom 19.12.2006 – Muster für eine Bewerberübersicht
- Vereinbarung über die Unterrichtung der oder des Gleichstellungsbeauftragten der Universität vom 19.12.2006