Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Zum Schutz der Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nutzt die FAU das vom Gesetzgeber bei einer längeren Erkrankung vorgesehene Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Das BEM ist ein Angebot an die Beschäftigten und umfasst alle Aktivitäten, Maßnahmen und Leistungen, die im Einzelfall zur Eingliederung nach (längerer) Arbeitsunfähigkeit (AU) erforderlich sind.
Ziele des BEM
- Überwindung von Arbeitsunfähigkeit
- Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit
- Erhalt des Arbeitsplatzes / Vermeidung von Berufs-/Dienstunfähigkeit
Angebot eines BEM
Beteiligte am BEM
Ablauf des BEM
Im Rahmen des BEM werden gemeinsam Lösungsansätze und Perspektiven entwickelt, welche mit Ihnen konkret vereinbart und umgesetzt werden, z.B. vorbeugende Maßnahmen, wie etwa die Vermeidung von arbeitsbedingten, gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Belastungsrisiken, Maßnahmen der Rehabilitation, Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen aber auch z. B. die Suche nach geeigneten alternativen Einsatzmöglichkeiten und Tätigkeitsbereichen. Maßgeblich ist stets der Einzelfall.
Die Maßnahmen werden durchgeführt, begleitet sowie die Wirkung überprüft, um gegebenenfalls Korrekturen vornehmen zu können. Das BEM ist abgeschlossen, wenn die vorher definierten Ziele und Aufgaben erreicht wurden.
Ein erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement liegt im Interesse sowohl der Beschäftigten als auch des Arbeitgebers.
FAQs:
Was bedeutet BEM?
Wann wird das BEM angewandt?
Wie wird das BEM eingeleitet?
Muss ich das BEM-Angebot annehmen?
Kann ich das BEM zu jedem Zeitpunkt beenden?
Hat eine Ablehnung Folgen?
Muss ich jede Maßnahme, welche mir angeboten wird annehmen und umsetzen?
Darf ich weiter Gesprächsteilnehmer zum BEM-Gespräch mitnehmen?
Welche Teilnehmer zum BEM-Gespräch eingeladen werden liegt an Ihnen. Zunächst nehmen natürlich Sie selbst sowie ein/e BEM-Ansprechpartner/in teil. Weitere interne, als auch externe Teilnehmer können auf Ihren Wunsch hin ebenfalls eingeladen werden. In Betracht kämen hier z. B.
Interne Teilnehmer | Externe Teilnehmer |
Personalratsmitglied | Krankenkassen |
Schwerbehindertenvertretung | Renten- oder Unfallversicherungsträger |
der/die Gleichstellungsbeauftragte/r | Integrationsämter |
die Frauenbeauftrage | Arbeitsagenturen |
Betriebsarzt/Betriebsärztin | weitere Personen |
Was soll das BEM bewirken? Warum sollte ich am BEM teilnehmen?
Was können Maßnahmen des BEM sein?
Grundsätzlich gilt hier, dass auf jeden Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin individuell eingegangen wird. Nicht jede Maßnahme ist für jeden Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin passend. Deshalb gilt der Grundsatz, dass jeder von uns individuell betreut wird und gemeinsam passende Lösungsansätze und Perspektiven entwickelt werden.
Beispiele hierfür können sein:
- Möglichkeiten der medizinischen Rehabilitation
- Behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung
- Verbesserung der technischen / ergonomischen Ausstattung des Arbeitsplatzes (zusätzliche Hilfsmittel)
- Verringerung der Arbeitsbelastung (organisatorische Veränderungen, Teilzeit, technische Verbesserungen)
- stufenweise Wiedereingliederung
- Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen
- BGM z. B. Sportkurse
- Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
Wird mit meinen Daten vertrauensvoll umgegangen?
Auf Datenschutz wird im BEM-Verfahren besonders Wert gelegt. Alle am BEM Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht.
Innerhalb des BEM bekanntwerdende Infos werden nur verarbeitet, gespeichert und/oder genutzt, wenn Sie Ihre Einwilligung dazu geben.
Die Daten werden äußerst vertraulich behandelt und in einer separaten BEM-Akte außerhalb der Personalakte aufbewahrt. Lediglich das BEM-Angebot und Ihre Antwort dazu werden in Ihre Personalakte aufgenommen.
Muss ich Angaben zu meinem medizinischen Hintergrund machen?
Ist BEM dasselbe wie eine stufenweise Wiedereingliederung?
NEIN, das BEM, Betriebliche Eingliederungsmanagement, ist ein Angebot Ihres Arbeitgebers, Ihnen den Einstieg in den Arbeitsalltag zu erleichtern und Sie bei Problemen zu unterstützen. Arbeitsunfähigkeit soll minimiert und vorgebeugt werden.
Eine stufenweise Wiedereingliederung wird dagegen von Ihrem behandelnden Arzt verordnet. Diese dient dazu, Sie wieder langsam in Ihren bestehenden Arbeitsplatz hineinzuführen, indem die wöchentliche Stundenanzahl langsam erhöht wird, bis Sie wieder voll arbeitsfähig sind. Hierbei ist auch gut ersichtlich, in wie weit Sie genesen sind und ob eine volle Tätigkeit bereits sinnvoll ist.
Wird mein Vorgesetzter über das BEM-Verfahren informiert?
Weitere Informationen enthalten die Broschüre der Referate P2 und P3 zum BEM bzw. die Broschüre des Referats P4 zum BEM.
Kontakt
Personalabteilung
Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Personalabteilung sind:
- für wissenschaftliches Personal und Beamte (Referat P2)
Frau Ulrike Hoffmann, Tel. 09131/8526611
Broschüre zum BEM-Verfahren - für nebenberufliches wissenschaftliches Personal (Referat P3)
Herr Dietmar Bruckler, Tel. 09131/8526613
Broschüre zum BEM-Verfahren - für nichtwissenschaftliches Personal (Referat P4)
Frau Regina Huber, Tel. 09131/8526673 und Frau Carola Werthmann, Tel. 09131/8522133
Broschüre zum BEM-Verfahren
Betriebsärztliche Dienststelle
Die Betriebsärztliche Dienststelle, Harfenstrasse 18, 91054 Erlangen, erreichen Sie unter der Telefonnummer 09131/8523666 sowie unter www.baed.uni-erlangen.de/