Beihilfe
Beihilfe
Beamte sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Stattdessen erhalten sie zu den Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen u.a. vom Dienstherrn einen Zuschuss, die Beihilfe. Rechtsgrundlage sind die Beihilfevorschriften.
Beihilfestelle
Die zuständige Beihilfestelle ist für Beamte der FAU grundsätzlich das Landesamt für Finanzen in Ansbach
Landesamt für Finanzen Beihilfe
Dienststelle Ansbach
Bezügestelle Beihilfe
91506 Ansbach
- Telefon: 0981888-55550981888-01
- Webseite: http://www.lff.bayern.de
08:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:
08:00 - 11:30 Uhr
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline stehen für Fragen zu folgenden Themenbereichen zur Verfügung:
- Fragen zum Bearbeitungsstand von Beihilfeanträgen
- Merkblätter und Formulare
Die Telefonnummer der Hotline ist zusätzlich zur Sachbearbeiter-Durchwahl auf allen Schreiben und Bescheiden der Beihilfestelle abgedruckt.
Für Rückfragen zum Bescheid oder sonstige Beihilfefragen ist weiterhin die Beihilfesachbearbeiterin bzw. der Beihilfesachbearbeiter zuständig.
Die Möglichkeiten der Antragstellung auf Beihilfe finden Sie auf den Webseiten des Landesamt für Finanzen.
Dokumente zum Thema Beihilfe
- Rundschreiben des Finanzministeriums vom 20.04.2017 zum Beihilferecht in Bayern – Information von Berufsanfängern über das Krankenfürsorgesystem der Beihilfe
- Anlage zum FMS vom 20.04.2017 – Absicherung des Krankheits- und Pflegekostenrisikos von Beamtinnen und Beamten und deren Angehörigen
- Rundschreiben des Finanzministeriums vom 25.01.2019 zum Beihilferecht in Bayern – Information von Berufsanfängern über das Krankenfürsorgesystem der Beihilfe, Erweiterung der Öffnungsaktionen der Privaten Krankenversicherung für Beamte auf Widerruf
- Broschüre des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) über die „Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung)“
- Merkblatt des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) für „Beamtenanfänger und Beamte auf Widerruf mit Behinderungen bzw. Vorerkrankungen: Häufig gestellte Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung“
- Informationsbroschüre „Das bayerische Beihilferecht“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen