Der „Marktplatz freie Stellen“ dient den Personal verwaltenden Stellen des Freistaates Bayern bei der Neubesetzung freier Stellen. Es besteht grundsätzlich die Verpflichtung alle freien und besetzbaren Stellen im „Marktplatz freie Stellen“ auszuschreiben.
Voraussetzung für die Ausschreibung im „Marktplatz freie Stellen“ ist der Zugang zum Behördennetz.
Dokumente zum Thema Freie Stellen an der Universität