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Personalkosten

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Personalkosten

Personalkosten

Die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes (Arbeitnehmer und Beamte) werden auf so genannten Planstellen geführt. Die Anzahl, Wertigkeit und Ausprägung der Planstellen gibt der Gesetzgeber dabei im Haushaltsplan vor.

Neben der Finanzierung durch Planstellen ist es im Falle einer befristeten Beschäftigung von Arbeitnehmern auch möglich, Personalmittel (z. B. aus eingeworbenen Drittmitteln) für die Finanzierung heranzuziehen; die Beschäftigung von Beamten aus Personalmitteln ist dagegen nicht erlaubt. Mischfinanzierungen – z. B. zur Hälfte aus einer Planstelle und zur Hälfte aus Personalmitteln sind im Arbeitnehmerbereich möglich. Nicht möglich ist allerdings die Aufstockung einer für eine Höhergruppierung nicht ausreichenden Planstelle durch Personalmittel.

Für die Abrechnung der Personalkosten mit den Drittmittelgebern werden in der Praxis die tatsächlich entstandenen Personalkosten ermittelt und berücksichtigt und in den monatlichen Mitteilungen über Personalausgaben den betreffenden Einrichtungen zugeleitet.

Es sind jedoch auch Umstände denkbar, in denen Personalkosten ermittelt werden müssen, ohne dass eine konkrete Person benannt werden kann, die die Kosten verursacht. Daneben hat der Gesetzgeber bestimmt, dass in bestimmten Verwaltungsverfahren durchschnittliche Personalkosten zu Grunde gelegt werden müssen, ohne dass die tatsächliche Besetzung berücksichtigt wird.

Zu diesen Zwecken werden vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen in unregelmäßigen Abständen durchschnittliche Personalkosten für unterschiedliche Zwecke veröffentlicht, im Einzelnen handelt es sich hierbei um:

Durchschnittliche Stellengehälter

Durchschnittliche Stellengehälter beschreiben die gemittelten Kosten einer Planstelle. Ihre Anwendung finden die Durchschnittlichen Stellengehälter immer dann, wenn z. B. Wiederbesetzungssperren zu ermitteln bzw. zu verlagern sind, wenn Stellenwertigkeiten umgewandelt werden oder wenn Kapitalisierungserlöse berechnet werden.
  • Durchschnittliche Stellengehälter 2007/2008
  • Durchschnittliche Stellengehälter 2009/2010
  • Durchschnittliche Stellengehälter 2011/2012
  • Durchschnittliche Stellengehälter 2013/2014 – Änderung der durchschnittlichen Stellengehälter für Professoren (WFKMS vom 30.08.2013)!
  • Durchschnittliche Stellengehälter 2015/2016
  • Durchschnittliche Stellengehälter 2017/2018
  • Durchschnittliche Stellengehälter 2019/2020
  • Durchschnittliche Stellengehälter 2021
  • Durchschnittliche Stellengehälter 2022
  • Durchschnittliche Stellengehälter 2023

Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten

Die Personaldurchschnittskosten werden herangezogen, wenn die gemittelten Kosten einer Beschäftigung aus Personalmitteln zu berücksichtigen sind, wenn also z. B. Drittmittel für Personal beantragt wird oder Personal aus Stiftungsmitteln vergütet werden soll. Die Personaldurchschnittskosten berücksichtigen unter anderem einen Versorgungszuschlag sowie die Ausgaben für Beihilfen. Sie können entsprechend auch für Arbeitnehmer angewendet werden.

Die Personalvollkosten betreffen ebenfalls die Ermittlung der Personalkosten im Zusammenhang mit der Beschäftigung aus Personalmitteln, jedoch schließen diese Kosten neben den durch den Beschäftigten selbst ausgelösten Kosten auch die Gemeinkosten/Infrastrukturkosten der Beschäftigung ein. Die Personalvollkosten entsprechen den Personaldurchschnittskosten zuzüglich eines Zuschlags von 30 v. H. für Gemein- und Arbeitsplatzkosten.

  • Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten ab 01.03.2009
  • Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten ab 01.03.2010
  • Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten ab 01.01.2011
  • Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten ab 01.01.2012
  • Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten ab 01.08.2012
  • Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten ab 01.11.2012
  • Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten ab 01.01.2013
  • Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten ab 01.08.2013
  • Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten ab 01.01.2014
  • Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten ab 01.03.2015
  • Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten ab 01.03.2016
  • Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten ab 01.01.2017
  • Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten ab 01.01.2018
  • Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten ab 01.01.2019
  • Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten ab 01.01.2020
  • Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten ab 01.01.2021
  • Personaldurchschnittskosten und Personalvollkosten ab 01.12.2022



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