Stellenausschreibungen
Stellenausschreibungen
Nach Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes soll jeder Deutsche gleichen Zugang zu einem öffentlichen Amt haben. Entgegen landläufiger Meinung gibt es jedoch keine allgemeine Verpflichtung für öffentliche Arbeitgeber, alle zu besetzenden Stellen auszuschreiben.
Bitte beachten Sie: Ausgeschrieben werden müssen an der FAU
Professuren (Art.18 Abs. 3 BayHSchPG)
Stellen für Arbeitnehmer und Beamte
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen Universitätsleitung und Personalrat sind folgende Stellen in UnivIS auszuschreiben:
- Arbeits- und Beamtenverhältnisse, die auf Dauer begründet bzw. verlängert werden sollen (Wissenschaftler und Nichtwissenschaftler).
- Befristete Arbeitsverhältnisse von Nichtwissenschaftlern, wenn sie
– für mehr als sechs Monate begründet bzw. verlängert werden sollen.
– für Vertretungen für die Zeit des Mutterschutzes begründet bzw. verlängert werden (da sich üblicherweise die Vertretung für die Elternzeit anschließt).Ausnahmen: nicht ausgeschrieben werden muss
– ein Arbeitsverhältnis, das ohne wesentliche Änderung des Aufgabenbereichs des Arbeitsnehmers erneut befristet verlängert wird.
– ein Arbeitsverhältnis, das mit einem Auszubildenden des eigenen Bereichs nach Abschluss der Ausbildung begründet wird.
Bitte beachten Sie die
- Prozessdokumentation bei der Besetzung einer Dauerstelle im wissenschaftlichen Dienst an Fakultäten (exkl. Professuren) (Stand: 23.05.2022) (nur FAU-intern zugänglich).
Für die Ausschreibung sind folgende Punkte zu beachten:
Schreibrechte für UnivIS
diskriminierungsfreie Formulierungen
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist sollte mindestens zwei Wochen betragen, kann aber auch länger gewählt bzw. verlängert werden.
Stellenausschreibungen öffentlich einsehbar
Stellenausschreibungen in UnivIS sind öffentlich einsehbar und werden erfahrungsgemäß von vielen einschlägigen Portalen übernommen. Eine Begrenzung auf eine interne, d. h. lediglich FAU-weite Veröffentlichung ist in UnivIS auch möglich. Möchten Sie darüber hinaus zusätzlich eine Anzeige in Printmedien schalten, müssen Sie die Kosten dafür selbst tragen. Für eine Veröffentlichung in Print- und Onlinemedien wenden Sie sich bitte an die Agentur Kunze+Stamm in Nürnberg mit der ein Rahmenvertrag besteht.
Meldung der freien Arbeitsplätze an die örtlich zuständige Agentur für Arbeit
Bitte beachten Sie außerdem, dass die FAU verpflichtet ist, zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen und mit bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Bitte senden Sie dazu zeitgleich mit der Stellenausschreibung auch eine Meldung an die örtlich zuständige Agentur für Arbeit (z. B. nach diesem Muster) sowie an die Schwerbehindertenvertretung der FAU.
Stellenbörse Marktplatz freie Stellen
Die FAU ist verpflichtet, Stellenangebote insbesondere für Nichtwissenschaftler in die Stellenbörse „Marktplatz freie Stellen“ des Freistaats Bayern einzustellen. Dazu werden die von Ihnen in UnivIS veröffentlichten Ausschreibungen durch das Referat P4 der ZUV in den „Marktplatz freie Stellen“ übertragen.
Dokumente zum Thema Stellenausschreibungen
- Rundschreiben zur Verpflichtung zur Stellenausschreibung im Internet vom 15.01.2009
- Ausschreibung von Stellen im Internet; Beteiligung des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung bei Einstellungen vom 18.12.2001
- Rundschreiben zur Ausschreibung von Stellen im Internet; Beteiligung des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung bei Einstellungen (01.02.2005)
- Prozessdokumentation bei der Besetzung einer Dauerstelle im wissenschaftlichen Dienst an Fakultäten (exkl. Professuren) (Stand: 23.05.2022) (nur FAU-intern zugänglich)
- Ausschreibung von Stellen im Internet; Veröffentlichung im Virtuellen Arbeitsmarkt (VAM) der Agentur für Arbeit vom 08.12.2005
- Anfrage an Agentur für Arbeit nach schwerbehinderten Bewerber/-innen