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  4. Stellenausschreibungen

Stellenausschreibungen

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Stellenausschreibungen

Stellenausschreibungen

Nach Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes soll jeder Deutsche gleichen Zugang zu einem öffentlichen Amt haben. Entgegen landläufiger Meinung gibt es jedoch keine allgemeine Verpflichtung für öffentliche Arbeitgeber, alle zu besetzenden Stellen auszuschreiben.

Bitte beachten Sie: Ausgeschrieben werden müssen an der FAU

Professuren (Art.18 Abs. 3 BayHSchPG)

Das Referat S-BERUFUNGEN stellt Ihnen alle Informationen, Prozessbeschreibungen und Musterausschreibungen auf den Seiten Berufungen zur Verfügung.

Stellen für Arbeitnehmer und Beamte

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen Universitätsleitung und Personalrat sind folgende Stellen in UnivIS auszuschreiben:

  • Arbeits- und Beamtenverhältnisse, die auf Dauer begründet bzw. verlängert werden sollen (Wissenschaftler und Nichtwissenschaftler).
  • Befristete Arbeitsverhältnisse von Nichtwissenschaftlern, wenn sie
    – für mehr als sechs Monate begründet bzw. verlängert werden sollen.
    – für Vertretungen für die Zeit des Mutterschutzes begründet bzw. verlängert werden (da sich üblicherweise die Vertretung für die Elternzeit anschließt).Ausnahmen: nicht ausgeschrieben werden muss
    – ein Arbeitsverhältnis, das ohne wesentliche Änderung des Aufgabenbereichs des Arbeitsnehmers erneut befristet verlängert wird.
    – ein Arbeitsverhältnis, das mit einem Auszubildenden des eigenen Bereichs nach Abschluss der Ausbildung begründet wird.

Bitte beachten Sie die

  • Prozessdokumentation bei der Besetzung einer Dauerstelle im wissenschaftlichen Dienst an Fakultäten (exkl. Professuren) (Stand: 23.05.2022) (nur FAU-intern zugänglich).

Für die Ausschreibung sind folgende Punkte zu beachten:

Schreibrechte für UnivIS

An jeder Einrichtung der FAU haben einzelne Beschäftigte Schreibrechte für UnivIS. Sie finden in UnivIS eine Eingabe-Maske vor, die eine einheitliche Gestaltung der Stellenausschreibungen der FAU gewährleistet. Es ist bereits jeweils ein Zusatz enthalten für die besondere Berücksichtigung von Frauen, von Schwerbehinderten und zur Teilzeitfähigkeit des Arbeitsplatzes, so dass Sie in Ihrem Text darauf nicht mehr eingehen müssen.

diskriminierungsfreie Formulierungen

Achten Sie bitte unbedingt auf diskriminierungsfreie Formulierungen, z. B. durch den Zusatz m/w oder durch geschlechtsneutrale Begriffe wie „Fachkraft für …“. Verwenden Sie konkrete Beschreibungen, bezogen auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes, z. B. „Transport schwerer Gegenstände erforderlich“, „erhöhter Arbeitsanfall zu Semesterbeginn“, statt „körperlich belastbar“, „flexibel“ oder „stressresistent“.

Bewerbungsfrist

Die Bewerbungsfrist sollte mindestens zwei Wochen betragen, kann aber auch länger gewählt bzw. verlängert werden.

Stellenausschreibungen öffentlich einsehbar

Stellenausschreibungen in UnivIS sind öffentlich einsehbar und werden erfahrungsgemäß von vielen einschlägigen Portalen übernommen. Eine Begrenzung auf eine interne, d. h. lediglich FAU-weite Veröffentlichung ist in UnivIS auch möglich. Möchten Sie darüber hinaus zusätzlich eine Anzeige in Printmedien schalten, müssen Sie die Kosten dafür selbst tragen. Für eine Veröffentlichung in Print- und Onlinemedien wenden Sie sich bitte an die Agentur Kunze+Stamm in Nürnberg mit der ein Rahmenvertrag besteht.

Meldung der freien Arbeitsplätze an die örtlich zuständige Agentur für Arbeit

Bitte beachten Sie außerdem, dass die FAU verpflichtet ist, zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen und mit bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Bitte senden Sie dazu zeitgleich mit der Stellenausschreibung auch eine Meldung an die örtlich zuständige Agentur für Arbeit (z. B. nach diesem Muster) sowie an die Schwerbehindertenvertretung der FAU.

Stellenbörse Marktplatz freie Stellen

Die FAU ist verpflichtet, Stellenangebote insbesondere für Nichtwissenschaftler in die Stellenbörse „Marktplatz freie Stellen“ des Freistaats Bayern einzustellen. Dazu werden die von Ihnen in UnivIS veröffentlichten Ausschreibungen durch das Referat P4 der ZUV in den „Marktplatz freie Stellen“ übertragen.

Dokumente zum Thema Stellenausschreibungen

  • Rundschreiben zur Verpflichtung zur Stellenausschreibung im Internet vom 15.01.2009
  • Ausschreibung von Stellen im Internet; Beteiligung des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung bei Einstellungen vom 18.12.2001
  • Rundschreiben zur Ausschreibung von Stellen im Internet; Beteiligung des Personalrats und der Schwerbehindertenvertretung bei Einstellungen (01.02.2005)
  • Prozessdokumentation bei der Besetzung einer Dauerstelle im wissenschaftlichen Dienst an Fakultäten (exkl. Professuren) (Stand: 23.05.2022) (nur FAU-intern zugänglich)
  • Ausschreibung von Stellen im Internet; Veröffentlichung im Virtuellen Arbeitsmarkt (VAM) der Agentur für Arbeit vom 08.12.2005
  • Anfrage an Agentur für Arbeit nach schwerbehinderten Bewerber/-innen



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