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Einstellung von Auszubildenden

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Einstellung von Auszubildenden

Einstellung von Auszubildenden

In der FAU lernen und arbeiten im Schnitt 50 Auszubildende in verschiedenen Einrichtungen quer durch alle Fachgebiete. Im Jahr 2020 wurden 13 Auszubildende neu eingestellt und zum Ausbildungsbeginn 01.09.2021 werden voraussichtlich 21 neue Auszubildenden eingestellt.

Ausbildungsbereiche an der FAU

  • Chemielaborant/in
  • Elektroniker/in für Geräte und Systeme bzw. Automatisierungstechnik
  • Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste (Bibliothek)
  • Fachinformatiker/in (Systemintegration)
  • Feinwerkmechaniker/in
  • Gärtner/in (Zierpflanzenbau)
  • Industriemechaniker/in (Feinwerktechnik)
  • Mikrotechnologe/in
  • Physiklaborant/in
  • Werkstoffprüfer/in (Metall)
  • Mediengestalter/in
  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik
  • Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement.

Weitere Informationen dazu gibt es beim Referat P4 der Personalabteilung.

Die Stellen werden jeweils im September in einer Tageszeitung, im UnivIS sowie bei der Agentur für Arbeit ausgeschrieben.

Einstellungsverfahren

Die Einstellung erfolgt grundsätzlich nach dem für das nichtwissenschaftliche Personal üblichen Verfahren und unterscheidet sich hiervon wie folgt:

  • Die Feststellung der Entgeltgruppe ist bei der Einstellung von Auszubildenden nicht erforderlich, dafür jedoch die „sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung“ bzw. der „Ausbildungsplan“, jeweils 4fach.
  • Ist der/die Auszubildende zum Zeitpunkt der Erstellung des Ausbildungsvertrages noch nicht volljährig, ist § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten, d. h. die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ist erforderlich.

Eine Zusage, dass ein/e Auszubildende/r nach Abschluss der Ausbildung übernommen wird, kann leider nicht gegeben werden.

Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis

Die Auszubildenden haben nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder (TVA-L BBiG) verschiedene Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis (Fahrtkostenerstattung, Schutzkleidung, Ausbildungsmittel).

Die Ansprüche der Auszubildenden sind im Informationsschreiben für Auszubildende kurz erläutert.

Reisekosten

Die Beantragung von Reisekosten für die Fahrten zu auswärtigen Berufsschulen erfolgt mit folgenden Formularen:

  • Antrag auf Kostenerstattung für die Fahrten zu auswärtigen Berufsschulen (R0017)
  • Antrag auf Kostenerstattung für die Fahrten zu auswärtigen Berufsschulen (R0023 – Abrechnung durch P 1 mittels  BayRKS)

Weitere Formulare und Informationen zu den Reisekosten gibt es unter dem Stichwort Reisekosten.

Kontakt

Referat P4 – Servicestelle nichtwissenschaftlichen Personal




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