• Navigation überspringen
  • Zur Navigation
  • Zum Seitenende
Organisationsmenü öffnen Organisationsmenü schließen
Friedrich-Alexander-Universität intern
  • FAUZur zentralen FAU Website
  1. Friedrich-Alexander-Universität
  2. Zentrale Universitätsverwaltung
  • English
  • Videoportal
  • UnivIS
  • Stellenangebote
  • Lageplan
  1. Friedrich-Alexander-Universität
  2. Zentrale Universitätsverwaltung
Friedrich-Alexander-Universität intern
Menu Menu schließen
  • News für Beschäftigte
  • Themen und Bereiche
    • PEOPLE – Personal und Arbeitsleben
    • EDUCATION – Lehre und Studium
    • RESEARCH – Forschen an der FAU
    • OUTREACH – Kontakt zu Unternehmen und Öffentlichkeit
    • Informationstechnik (IT) und -sicherheit
    • Strategie, Planung und Struktur
    • Haushalt und Finanzen
    • Liegenschaften, Gebäude- und Umweltmanagement
    • Kommunikation und Marketing
    Portal Themen und Bereiche
  • Verwaltung A-Z (Personalhandbuch)
  1. Startseite
  2. Personal und Arbeitsleben
  3. Personaleinstellung
  4. Unterlagen für die Einstellung
  5. Einstellung von nebenberuflichen Hilfskräften

Einstellung von nebenberuflichen Hilfskräften

Bereichsnavigation: Personal und Arbeitsleben
  • Arbeitsmittel und -instrumente
    • Digitales Arbeiten
    • Vernetzt arbeiten im Team
    • FAUbox – Cloudspeicher für alle FAU-Angehörigen
    • Gigamove
    • IdM (Identity Management) und FAUcard
      • FAUcard für Beschäftigte
        • Kopierkarte für Einrichtungen
    • Orthopädische/ergonomische Arbeitsmittel
    • Bildschirmarbeitsplatzbrillen
    • VIVA – PSV
    • Diensthandys
    • Softphone: Telefonieren am Computer
  • Arbeitszeit und Urlaub
    • Allgemeines zur Arbeitszeit
    • Altersteilzeit für Beamte
    • Arbeitsbefreiung, Dienstbefreiung
    • Arbeitskampf, Streik
    • Arbeitszeitänderung
    • Betriebsschließung zum Jahreswechsel
    • Homeoffice
    • Urlaub (Erholungsurlaub, Zusatzurlaub, Sonderurlaub)
  • Beendigung der Beschäftigung
    • Arbeitszeugnis
    • Beamtenversorgung
    • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Beendigung des Beamtenverhältnisses
    • Ruhestand von Professoren
  • Bezüge und Gehalt
    • Beförderungen von Beamten des wissenschaftlichen Dienstes
    • Besoldung
    • Bezügeangelegenheiten – Besoldung, Gehalt, Sonderzahlungen (Kontaktdaten LfF)
    • Forschungszulage/Lehrzulage
    • Gehaltsvorschüsse
    • Höhergruppierung
    • Lehraufträge und Lehrvergütung
    • Leistungsbezüge für Beamtinnen und Beamte der FAU
    • Leistungsentgelt
    • Professorenbesoldung
    • Sprechzeiten des Landesamtes für Finanzen
    • Umzugskosten
    • Vergütung bzw. Entgelt der Arbeitnehmer
  • Chancengleichheit
    • Gleichstellung von Frauen und Männern
    • Schwerbehinderte
  • Dienstreisen und der Weg zur Arbeit
    • BahnCard Business
    • Bayerisches Reisekostenmanagementsystem (BayRMS)
    • DB-Jobtickets für die Beschäftigten des Freistaates Bayern
    • Dienst- und Fortbildungsreisen
      • Aktuelles aus der Reisekostenstelle
      • FAQ zu den Reisekosten
      • Formulare zu Dienst- und Fortbildungsreisen
      • Rundschreiben zu Dienst- und Fortbildungsreisen
    • Elektronische Beantragung A1-Bescheinigung
    • Haftung von Beschäftigten
    • VAG-Firmenabo
    • Arbeits-, Dienst- und Wegeunfälle
  • Familie
    • Elternzeit/Großelternzeit
    • Mutterschutz
    • Pflege von Angehörigen
  • Gesetzliche Vorgaben
    • Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
    • Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)
    • Dienstliche Beurteilung der Beamten
    • Mindestlohngesetz
    • Scheinselbstständigkeit
    • Verschwiegenheitspflicht
  • Gesundheit und Sicherheit
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge
    • Gesundheitsförderung – Körper, Psyche und Soziales
    • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Infos zur Barrierefreiheit
  • Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
    • Arbeitsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit
    • Auslandstätigkeit beschäftigter Mitarbeiter
    • Beihilfe
    • Erkrankung eines Kindes des oder der Beschäftigten
    • Fehlzeiten im öffentlichen Dienst (Erhebung)
    • Kur
  • Lehrverpflichtungen und Lehrbefugnisse
    • Forschungsfreisemester
    • Gastprofessuren
    • Honorarprofessuren
    • Lehrbefugnis – Privatdozent und außerplanmäßiger Professor
    • Lehrverpflichtung
  • Personaleinstellung
    • Akademische Räte / Akademische Oberräte auf Zeit
    • Befristete Arbeitsverhältnisse
    • Berufungsverfahren auf Professuren
    • Beschäftigung von Mitarbeitern ausländischer Staatsangehörigkeit (Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis)
    • Dual Career Service der FAU
    • Eingruppierung der Arbeitnehmer
    • Freie Stellen an der Universität
    • Lehrkraft für besondere Aufgaben (LfbA)
    • Leiharbeit / Zeitarbeit
    • Nebentätigkeit
      • Ablieferungspflicht bei Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
      • Formulare Nebentätigkeit/Nutzungsentgelt
      • Nebentätigkeiten der Arbeitnehmer
      • Nebentätigkeiten der Beamten
      • Nutzungsentgelt
      • Rundschreiben zur Nebentätigkeit
    • Personalkosten
    • Stellenausschreibungen
    • Stellenwiederbesetzungssperre und Kapitalisierung
    • Umbuchung
    • Unterlagen für die Einstellung
      • Einstellung von Auszubildenden
      • Einstellung von nebenberuflichen Hilfskräften
        • Einstellung von studentischen Hilfskräften
        • Einstellung von wissenschaftlichen Hilfskräften
      • Einstellung von nicht-wissenschaftlichen Arbeitnehmern
      • Einstellung von wissenschaftlichem Personal (Beamtenverhältnis)
      • Einstellung von wissenschaftlichem Personal (TV-L)
      • Praktikanten
      • Werkverträge
    • Verpflegungseinrichtungen
    • Vorstellungsreisen
    • Weiterbeschäftigung
    • Zustimmung zur Veröffentlichung von Bildern
  • Personalentwicklung
    • Einstieg und Orientierung
    • Führung und Zusammenarbeit
      • Feedback geben und nehmen
      • Führungsgrundsätze
      • Jahresgespräche
    • Fortbildungen
      • Alle Termine des internen Fortbildungsprogrammes im Überblick
      • Prozesse Hochschule, Verwaltung und Recht
      • Arbeitsmethoden und Kommunikation
      • Management und Führung
      • Englisch Kurse und interkulturelle Kompetenzen
      • Gesundheitsförderung und Work-Life Balance
      • Sicherheit und Arbeitsschutz
      • Erste Hilfe
      • Feedback für Fortbildungen
      • Organisation von externen Fortbildungsmaßnahmen für ZUV-Beschäftigte
      • Aktuelle Kooperationspartner
      • BayLern
    • Kontakt Personalentwicklung
    • Konfliktberatung
      • Konflikte an nicht-wissenschaftlichen Arbeitsplätzen
      • Konflikte an wissenschaftlichen Arbeitsplätzen
      • Methoden der Konfliktlösung
      • Mobbing
      • Konfliktberatungsstelle der FAU
      • Psychosoziale Beratungsstelle
    • FAQs
    • Familienservice
  • Personalvertretungen
  • Wege ins Ausland für Beschäftigte
    • Internationalisation @ home
    • Erfahrungsberichte
  • Kontakt Personalabteilung

Einstellung von nebenberuflichen Hilfskräften

Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte

Die Universitätseinrichtungen können im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nebenberufliche studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigen.

Allgemeine Informationen zu nebenberuflichen Hilfskräften

Bitte beachten Sie das Rundschreiben vom 25.01.2023 zur Beschäftigung von nebenberuflichen Hilfskräften ab 01.01.2023.

Einstellungsvoraussetzungen

Den Einstellungsantrag, sowie die Aufstellung der notwendigen Unterlagen finden Sie im auf den Seiten für

  • Einstellung studentische Hilfskräfte 
  • Einstellung wissenschaftliche Hilfskräfte

Der Antrag ist vier Wochen vor dem geplanten Einstellungstermin bei Referat P3 einzureichen.

Studentische Hilfskräfte und wissenschaftliche Hilfskräfte sind ausschließlich nebenberuflich (unterhälftig) tätig.

Eine gleichzeitige Beschäftigung neben einem hauptberuflichen Beschäftigungsverhältnis (z. B. als wissenschaftlicher Angestellter bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter) ist nicht möglich.

Eine Einstellung als wissenschaftliche Hilfskraft ist nur nach Vorlage des Hochschulabschlusszeugnisses bzw. einer vorläufigen Bestätigung des Prüfungsamtes möglich.

Am 01. Juni 2006 ist das Bayerische Hochschulpersonalgesetz (BayHSchPG) in Kraft getreten.

Als nebenberufliche wissenschaftliche Hilfskräfte können nunmehr gem. Art 22 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 BayHSchPG auch Bewerber mit folgenden Hochschulabschlüssen eingestellt werden:

  • Master Abschluss Universität
  • Master Abschluss Fachhochschule (wenn akkreditiert)
  • Fachhochschulabschluss auch ohne Akkreditierung; Voraussetzung ist aber, dass sich der/die Bewerber/in auf eine Promotion an einer Universität vorbereitet. Hierzu muss eine entsprechende schriftliche Erklärung des Promotionsausschusses, oder Prüfungsamtes vorgelegt werden.

Bewerber die promoviert sind, können nicht als wissenschaftliche Hilfskräfte eingestellt werden.

Stundensätze

Der Stundensatz

  • für studentische Hilfskräfte beträgt 12,00 €.
  • für studentische Hilfskräfte mit Bachelor-Abschluss beträgt 13,00 €.

Siehe auch Vergütungstabelle ab 01.01.2023 samt Rundschreiben zu den Vergütungssätzen der nebenberuflichen Hilfskräfte vom 23.06.2022

Wochenarbeitszeit

Die Wochenarbeitszeit nebenberuflicher Hilfskräfte beträgt höchstens 19 Stunden.

Wissenschaftliche Hilfskräfte können neben der Tätigkeit bei der Universität jederzeit eine Beschäftigung aufnehmen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit – auch in Arbeitsverhältnissen zu verschiedenen Arbeitgebern darf jedoch aus Gründen des Arbeitsschutzes 48 Stunden in der Woche nicht überschreiten (§ 3 ArbZG).

Die Gesamtarbeitszeit für studentische Hilfskräfte darf während der Vorlesungszeit 20 Stunden nicht überschreiten (z.B. 18 Stunden Universität + 2 Stunden außerhalb). Eine Beschäftigung in der vorlesungsfreien Zeit kann ebenfalls bis zur Höchstarbeitszeit von 48 Stunden je Woche aufgenommen werden.

Höchstbeschäftigungsdauer

Am 18.04.2007 ist das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) in Kraft getreten.

Für den Bereich der nebenberuflichen Hilfskräfte gelten ab dem 18.04.2007 folgende Befristungszeiträume.

Befristung von studentischen Hilfskräften

Studentische Hilfskräfte werden von dem Begriff wissenschaftliches Personal des WissZeitVG erfasst, wenn sie – wie bisher – nach dem Landeshochschulrecht dem wissenschaftlichen Personal der Hochschulen zugeordnet sind.

Dies trifft auf die in Bayern beschäftigten studentischen Hilfskräfte zu, die in Art 33 Abs. 1 BayHSchPG erfasst sind.

Befristungsgrundlage für studentische Hilfskräfte ist § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG. Danach ist die Befristung von Arbeitsverträgen mit studentischen Hilfskräften nunmehr bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig.

Befristung von wissenschaftlichen Hilfskräften

Die bisherige zeitliche Beschränkung der befristeten Beschäftigung von wissenschaftlichen Hilfskräften auf vier Jahre (§ 57b Abs. 1 Satz 3 HRG a.F.) ist entfallen. Sie können nunmehr nach § 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG als Nichtpromovierte bis zu sechs Jahren beschäftigt werden.

Die jeweilige Befristungsdauer ist weiterhin auf die zulässige Höchstbefristungsdauer anzurechnen, sofern es sich um ein Arbeitsverhältnis mit mehr als einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit handelt (§ 2 Abs. 3 Satz 1 WissZeitVG).

Zeiten eines befristeten Arbeitsverhältnisses, die vor dem Abschluss des Studiums liegen, sind auf die nach Absatz 1 zulässige Befristungsdauer nicht anzurechnen. Mit der Formulierung „Abschluss des Studiums“ wird sowohl ein Studium erfasst, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. Bachelor), als auch ein Studium, das zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. Master) führt.

Familienpolitische Komponente

Die insgesamt zulässige Befristungsdauer verlängert sich bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind (§ 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG). Dies gilt für beide Elternteile. Diese Verlängerung gilt unabhängig von den bisherigen Verlängerungstatbeständen und auch dann, wenn die Arbeitszeit nicht reduziert wurde.

Umbuchung

Bei Umbuchungen von nebenberuflichen Hilfskräften genügt für die Beantragung der Umbuchung ein formloses Schreiben (Muster).

Urlaub

Hilfskräfte haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Bei der 5-Tage-Woche (Arbeitszeit von montags bis freitags) entspricht der Urlaubsanspruch nach dem BUrlG von 24 Werktagen einem Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen.

Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs besteht nur für jeden vollen Monat Beschäftigungszeit. Je nach Beschäftigungsdauer (BD) errechnen sich Urlaubstage bei der 5-Tage-Woche nach der Formel (20:12 x BD = Urlaubstage).

Der Urlaubsanspruch vermindert sich, wenn die Arbeitszeit auf weniger als 5 Arbeitstage je Woche verteilt ist.

Der Urlaubsanspruch je nach Beschäftigungsdauer und Arbeitszeitverteilung auf die einzelnen Tage der Woche ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

Arbeitstage pro Woche
5 4 3 2 1
Beschäftigungsdauer
(volle Monate)
Urlaubstage
1 1,7 1,3 1,0 0,7 0,3
2 3,3 2,7 2,0 1,3 0,7
3 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0
4 6,7 5,3 4,0 2,7 1,3
5 8,3 6,7 5,0 3,3 1,7
6 10,0 8,0 6,0 4,0 2,0
7 11,7 9,3 7,0 4,7 2,3
8 13,3 10,7 8,0 5,3 2,7
9 15,0 12,0 9,0 6,0 3,0
10 16,7 13,3 10,0 6,7 3,3
11 18,3 14,7 11,0 7,3 3,7
12 20,0 16,0 12,0 8,0 4,0

Bruchteile ab 0,5 sind auf einen vollen Tag aufzurunden, eine Abrundung unterbleibt.

Vorzeitige Beendigung des Hilfskraftvertrages

Hilfskräfte können den Arbeitsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsschluss kündigen.

Im gegenseitigen Einvernehmen kann das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist durch Aufhebungsvertrag beendet werden. Ein Aufhebungsvertrag wird durch Referat P3 geschlossen.

Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankungen

Bitte beachten Sie die Angaben unter Arbeits- und Dienstunfähigkeit.

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Informationen dazu sind bei der Minijob-Zentrale und der Deutschen Rentenversicherung zu finden.

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

siehe Beschäftigung von Mitarbeitern ausländischer Staatsangehörigkeit (Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis)

Rundschreiben

  • Rundschreiben vom 25.01.2023 zur Beschäftigung von nebenberuflichen Hilfskräften ab 01.01.2023
  • Rundschreiben zur Einstellung von wissenschaftlichen Hilfskräften; Betreuungsvereinbarung für wissenschaftliche Hilfskräfte vom 20.03.2018
    Anlage: Betreuungsvereinbarung zum Antrag auf Einstellung / Weiterbeschäftigung einer nebenberuflichen wissenschaftlichen Hilfskraft (A1202-4, Stand: 12.03.2018)
  • Vergütungstabelle ab 01.01.2023 samt Rundschreiben zu den Vergütungssätzen der nebenberuflichen Hilfskräfte vom 23.06.2022
  • Rundschreiben Neue gesetzliche Regeln für Minijobs und Gleitzone, ELStAM-Verfahren vom 20.03.2013
  • Rundschreiben Neue gesetzliche Regeln für Minijobs und Gleitzone ab 01.01.2013 vom 18.12.2012
  • Anlagen des Rundschreibens vom 18.12.2012: Feststellung der Versicherungspflicht bzw. -freiheit für beschäftigten Studentinnen / Studenten (inkl. Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht) (Fragebogen des Landesamts für Finanzen, Nummer A732)
  • Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zum 01.04.2003 (Mini-Jobs)

Zukünftiger Einstellungsprozess für nebenberufliche Hilfskräfte über d.3one

Screenshot d3one-einstellunge-nebenberuflicher-hilfskraefte 2.3
Die Videos stehen Ihnen nach IdM-Login auf fau.tv zur Verfügung.

Über den uniweiten Start des elektronischen Einstellungsprozesses informieren wir Sie rechtzeitig über die bekannten Kanäle.

Vorab erklären wir Ihnen gerne bereits jetzt den zukünftigen Ablauf der Einstellung nebenberuflicher Hilfskräfte über das Dokumentenmanagementsystem d.3one in vier kurzen Videos.

  • zum Videotutorial Antragsstellung
  • zum Videotutorial Antragsfreigabe
  • zum Videotutorial Unterlagenbereitstellung
  • zum Videotutorial Unterlagenprüfung

Diese sowie weitere Tutorials zu d.3one stehen Ihnen nach IdM-Login auf fau.tv zur Verfügung.

 Checklisten und Downloadbereich für die

  • Einstellung von studentischen Hilfskräften
  • Einstellung von wissenschaftlichen Hilfskräften

Kontakt

Referat P3 Servicestelle für nebenberufliches wissenschaftliches Personal




  • Fehler melden
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • Hilfe im Notfall
  • Facebook
  • Twitter
  • Youtube
  • Instagram
  • Xing
  • LinkedIn
Nach oben