Zustimmung zur Veröffentlichung von Bildern
Zustimmung zur Veröffentlichung von Bildern
Bei der Veröffentlichung von Bildern von Beschäftigten ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Beschäftigten erforderlich. Einzelheiten erfragen Sie bitte beim Datenschutzbeauftragten der FAU. Informationen und wichtige Downloads finden Sie auch im Bereich „Kommunikation, Marketing und Marke“ unter „Bildrecht“.