Konflikte an nicht-wissenschaftlichen Arbeitsplätzen
Anlaufstellen für nicht-wissenschaftliche Beschäftigte
Bei Arbeitsplatzkonflikten im nicht-wissenschaftlichen Bereich steht Ihnen die Konfliktberatungsstelle der FAU als erster Kontakt zur Verfügung. Für einige Konflikte wird die Konfliktberatungsstelle Sie an eine unserer weiteren, spezialisierten Beratungsstellen verweisen.
Wer hilft wann?
An folgende FAU-Beratungsstellen können sich nicht-wissenschaftlichem FAU-Beschäftigte mit ihren Problemen zielgerichtet wenden.
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bei allen Arten von sozialen Konflikten, die sich aus der Zusammenarbeit ergeben
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bei Konflikten in Bezug auf Arbeits- und Beamtenrecht
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im Kontext von Schwerbehinderung und Inklusion
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bei psychisch belasteten Situationen, Krisen, Konflikten und Suchtproblemen
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bei Konflikten mit gesundheitlichen Auswirkungen oder durch Krankheit entstandene Konflikte
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bei sexueller Belästigung und Gleichstellungskonflikten, Diskriminierung
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bei Konflikten in Bezug auf Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Dienstvereinbarung als Grundlage
Grundlage für das Vorgehen im Konfliktfall bildet die Dienstvereinbarung vom 05.04.2018.
Zweck der Dienstvereinbarung ist es, soziale Konflikte am Arbeitsplatz konstruktiv zu bewältigen (Rundschreiben vom 26.04.2018). Nach der Dienstvereinbarung zur Konfliktlösung am Arbeitsplatz ist dann zu verfahren, wenn mindestens eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter des nichtwissenschaftlichen Dienstes an dem Konflikt beteiligt ist.
Grundsätzlich sollen Konflikte frühzeitig da gelöst werden, wo sie entstanden sind. Das bedeutet, dass die Konfliktparteien grundsätzlich an einer Lösung aktiv mitarbeiten und aufgefordert sind, lösungsorientiert zu arbeiten. Allerdings sind sie dabei nicht alleine, denn ein breites Netz an Konfliktanlaufstellen unterstützen und begleiten sie dabei.