Elektronische Beantragung A1-Bescheinigung
Elektronische Beantragung einer A1-Bescheinigung
Das Referat P 6/Reisekostenstelle bietet Ihnen den Service Ihre A1-Bescheinigungen zentral und elektronisch für Sie zu beantragen.
Was ist eine A1-Bescheinigng?
Die A1-Bescheinigung dient als Nachweis darüber, dass der/die Entsendete bereits der deutschen Sozialversicherungspflicht unterliegt und deshalb im Gastland keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichten muss. Wird bei einer Kontrolle die entsprechende Bescheinigung nicht vorgelegt, können vor Ort zu zahlende Bußgelder erhoben werden. Auch Dienstreisen stellen im sozialversicherungsrechtlichen Sinn Entsendungen dar.
Wann wird eine A1-Bescheinigung benötigt?
Beantragung einer A1-Bescheinigung und benötigte Angaben
Wenn Sie eine A1-Bescheinigung benötigen, schicken Sie bitte eine E-Mail mit folgenden Angaben an zuv-p6-a1-bescheinigung@fau.de:
- Name Ihrer Krankenkasse
- Angabe zur Form Ihrer Krankenversicherung
– Gesetzlich krankenversichert (gesetzlich, freiwillig oder familienversichert) oder
– Privat krankenversichert und gesetzlich rentenversichert, oder
– Privat krankenversichert und berufsständisch rentenversichert - Scan Ihres genehmigten Reiseantrags (entfällt nach Nutzung von RMS über P6)
- Angabe, ob eine einmalige oder längerfristige A1-Bescheinigung gewünscht ist.
Regelungen bei Entsendungen
Bei Entsendungen erhält die Reisekostenstelle automatisch einen Abdruck der genehmigten Entsendung durch das zuständige Personalreferat. Bitte schicken Sie uns aber zusätzlich eine E-Mail mit den o. g. Angaben.
Empfehlungen für regelmäßige Dienstreisen in denselben Staat
Bei regelmäßigen Dienstreisen in denselben Staat (nicht zwangsläufig derselbe Geschäftsort) empfehlen wir, die Möglichkeit einer längerfristigen A1-Bescheinigung zu nutzen. Eine Ausstellung über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr ist möglich. Auch bei kurzfristig anberaumten Dienstreisen sowie kurzzeitigen Dienstreisen ist eine A1-Bescheinigung zu beantragen.
Beantragung einer vorläufigen Bescheinigung
Sollte die A1-Bescheinigung bei Antritt der Reise/Entsendung nicht vorliegen, kann eine – über die Reisekostenstelle beantragte – vorläufige Bescheinigung mitgeführt werden. In Ausnahmefällen ist die Beantragung rückwirkend möglich.
Vergleich bisherige und neue Vorgehensweise A1-Bescheinigung
Einen Vergleich der bisherigen und der neuen Vorgehensweise finden Sie in diesem Schaubild.
Ansprechpartner im Referat P6
Für weitere Fragen rund um die A1 Bescheinigung stehen Ihnen gerne folgende Ansprechpartner/innen zur Verfügung:
Annarita Maggi | 09131/81146-56 | annarita.maggi@fau.de | |
Corinna Fuchs | 09131/81146-54 | oder 0174/5876304 | corinna.fuchs@fau.de |