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Elektronische Beantragung A1-Bescheinigung

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Elektronische Beantragung A1-Bescheinigung

Elektronische Beantragung einer A1-Bescheinigung

Das Referat P 6/Reisekostenstelle bietet Ihnen den Service Ihre A1-Bescheinigungen zentral und elektronisch für Sie zu beantragen.

Was ist eine A1-Bescheinigng?

Die A1-Bescheinigung dient als Nachweis darüber, dass der/die Entsendete bereits der deutschen Sozialversicherungspflicht unterliegt und deshalb im Gastland keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichten muss. Wird bei einer Kontrolle die entsprechende Bescheinigung nicht vorgelegt, können vor Ort zu zahlende Bußgelder erhoben werden. Auch Dienstreisen stellen im sozialversicherungsrechtlichen Sinn Entsendungen dar.

Wann wird eine A1-Bescheinigung benötigt?

Mitarbeiter/innen (Tarifbeschäftigte, Beamte/innen oder studentische bzw. wissenschaftliche Hilfskräfte), die in einen anderen EU-Staat, sowie nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz entsendet werden, müssen eine sogenannte A1-Bescheinigung mit sich führen und bei Kontrollen vorzeigen. Wird jemand auf Weisung des Arbeitgebers/Dienstherrn in die oben genannten Länder entsendet, besteht weiterhin die deutsche Sozialversicherungspflicht. Gleichzeitig unterliegen Entsendete grundsätzlich auch dem Sozialversicherungssystem des Gastlandes.

Beantragung einer A1-Bescheinigung und benötigte Angaben

Wenn Sie eine A1-Bescheinigung benötigen, schicken Sie bitte eine E-Mail mit folgenden Angaben an zuv-p6-a1-bescheinigung@fau.de:

  • Name Ihrer Krankenkasse
  • Angabe zur Form Ihrer Krankenversicherung
    – Gesetzlich krankenversichert (gesetzlich, freiwillig oder familienversichert) oder
    – Privat krankenversichert und gesetzlich rentenversichert, oder
    – Privat krankenversichert und berufsständisch rentenversichert
  • Scan Ihres genehmigten Reiseantrags (entfällt nach Nutzung von RMS über P6)
  • Angabe, ob eine einmalige oder längerfristige A1-Bescheinigung gewünscht ist.

Regelungen bei Entsendungen

Bei Entsendungen erhält die Reisekostenstelle automatisch einen Abdruck der genehmigten Entsendung durch das zuständige Personalreferat. Bitte schicken Sie uns aber zusätzlich eine E-Mail mit den o. g. Angaben.

Empfehlungen für regelmäßige Dienstreisen in denselben Staat

Bei regelmäßigen Dienstreisen in denselben Staat (nicht zwangsläufig derselbe Geschäftsort) empfehlen wir, die Möglichkeit einer längerfristigen A1-Bescheinigung zu nutzen. Eine Ausstellung über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr ist möglich. Auch bei kurzfristig anberaumten Dienstreisen sowie kurzzeitigen Dienstreisen ist eine A1-Bescheinigung zu beantragen.

Beantragung einer vorläufigen Bescheinigung

Sollte die A1-Bescheinigung bei Antritt der Reise/Entsendung nicht vorliegen, kann eine – über die Reisekostenstelle beantragte – vorläufige Bescheinigung mitgeführt werden. In Ausnahmefällen ist die Beantragung rückwirkend möglich.

Vergleich bisherige und neue Vorgehensweise A1-Bescheinigung

Einen Vergleich der bisherigen und der neuen Vorgehensweise finden Sie in diesem Schaubild.

Ansprechpartner im Referat P6

Für weitere Fragen rund um die A1 Bescheinigung stehen Ihnen gerne folgende Ansprechpartner/innen zur Verfügung:

Annarita Maggi 09131/81146-56 annarita.maggi@fau.de
Corinna Fuchs 09131/81146-54 oder 0174/5876304 corinna.fuchs@fau.de



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