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Arbeits-, Dienst- und Wegeunfälle

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Arbeits-, Dienst- und Wegeunfälle

Arbeits-, Dienst- und Wegeunfälle

Ausführliche Informationen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz an Hochschulen finden Sie in der GUV-Information Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Informationen beziehen sich auch auf Nichtbeschäftigte (Studierende, Diplomanden, Doktoranden, Selbstständige u. a.), sie gelten jedoch nicht für Beamte.

Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören auch Dienstreisen, Dienstgänge und das Zurücklegen des Weges nach und von der Dienststelle.

Als Arbeitsunfall gilt ferner eine Berufskrankheit.

Bei der Beschäftigung in Homeoffice ergeben sich grundsätzlich keine Besonderheiten, sofern sich ein Unfallgeschehen anlässlich einer Tätigkeit ereignet, die die/der Beschäftigte mit Handlungstendenz ausführt, eine der FAU dienende Tätigkeit auszuüben. Die Verrichtung der Arbeit im häuslichen Bereich führt zwangsläufig dazu, dass eine gewisse Identität häuslicher und betrieblicher Gefahrenlagen besteht. Es bedarf deshalb bei jedem geltend gemachten Arbeits-/Dienstunfall sorgfältiger Untersuchung, ob ein wesentlicher innerer Zusammenhang mit der zu verrichtenden Arbeitsleistung besteht.

Nähere Informationen bezüglich des Versicherungsschutzes während der Homeoffice finden Sie auch unter: https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/pressemitteilung_385796.jsp

Beamte

Zuständig für die Gewährung von Unfallfürsorge ist das Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg, Postfach 100207, 93041 Regensburg (Bezügestelle Dienstunfallfürsorge) Telefon: 0941/5044-111 (Vermittlung Bezügestelle Dienstunfall, Beihilfe, zentrale Reisekostenstelle)

Informationen, Verfahren und Formulare für einen Dienstunfall:

http://www.lff.bayern.de/nebenleistungen/dienstunfall/index.aspx unter dem Punkt „Dienstunfälle“

Die vollständig ausgefüllten Formulare „Dienstunfalluntersuchung“ und „Beiblatt zur Dienstunfalluntersuchung“ bitte an das Referat P6 der ZUV senden. Von dort erfolgt die Weiterleitung an das Landesamt für Finanzen nachdem der Personalrat hinzugezogen wurde (Art 79 Abs. 2 Bay PVG). Bei Drittverschulden wird außerdem die Rechtsabteilung des Landesamtes für Finanzen, Dienststelle Ansbach hinzugezogen.

Beamte im Ruhestand

Für Beamte im Ruhestand besteht kein Versicherungsschutz über die Unfallfürsorge nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), weil Ruhestandsbeamte nicht mehr zu den Dienstunfallfürsorgeberechtigten zählen (Ausnahme emeritierte Professoren). Erhalten Ruhestandsbeamte einen Dienstvertrag von der Universität besteht Versicherungsschutz bei der Bayerischen Landesunfallkasse.

Für pensionierte Professoren (keine Emeriti) die während ihres Ruhestandes weiterhin Aufgaben für die Universität durchführen wollen (Abschluss von Drittmittelprojekten etc.), ohne dass hierüber eine vertragliche Abmachung mit der Universität vorliegt, wird der Abschluss eines unentgeltlichen Vertrages mit der Universität empfohlen. Der Abschluss des Vertrages erfolgt auf Antrag beim Referat P2 und gewährleistet den Unfallversicherungsschutz bei der Bayerischen Landesunfallkasse.

Arbeitnehmer

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Arbeitnehmer des Freistaats Bayern ist die Bayerische Landesunfallkasse, 80791 München. Sie nimmt die Aufgaben einer Berufsgenossenschaft wahr.

Informationen, Verfahren und Formulare:

http://www.kuvb.de/service/unfallanzeigen/

Zu verwenden ist die „Unfallanzeige für Beschäftigte“ und ggf. der „Wegeunfallfragebogen“.

Die vollständig ausgefüllte vom Vorgesetzten bei Unternehmer/Stellvertreter unterschriebene Unfallanzeige ist 3-fach, ggf. mit dem Wegeunfallfragebogen (1-fach) an das Referat P6 der ZUV weiterzuleiten. Von dort erfolgen die Beteiligung des Personalrates und die Weiterleitung des Vorgangs an die Landesunfallkasse.

Regressierung von Schadensersatzansprüchen

Informationen und Formblätter für die Regressierung von Schadensersatzansprüchen aus einer Körperverletzung anlässlich eines Dienst- oder Privatunfalls finden Sie unter http://www.lff.bayern.de/dienstleistungen/fiskalat/regressierung.aspx

Sachschäden

In bestimmten Fällen kann auf Antrag Ersatz für Sachschäden geleistet werden.

Informationen und Anträge finden Sie unter http://www.lff.bayern.de/nebenleistungen/dienstunfall/index.aspx.

Dokumente zum Thema Arbeits-, Dienst- und Wegeunfälle

  • Abwicklung gesetzlicher Forderungsübergänge aus Schadensersatzansprüchen von Bediensteten des Freistaates Bayern, FMS vom 05.03.2014
  • Mitarbeiterinformation zur Abwicklung gesetzlicher Forderungsübergänge aus Schadensersatzansprüchen



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